Pensionistenverband: Mindestpension für Ehepaare muss rückwirkend angehoben werden! | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Pensionistenverband: Mindestpension für Ehepaare muss rückwirkend angehoben werden!

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Wien (OTS) – Rund 17.000 (Ehe-)Paare beziehen aktuell eine Mindestpension – im Pensionsrecht „Ausgleichszulage“ genannt. Diese war bis 2019 steuerfrei. Im Zuge der Steuerreform haben die früheren Regierungsparteien ÖVP-FPÖ den Ehepaar-Ausgleichszulagenrichtsatz Lohnsteuer-pflichtig gestellt und dementsprechend angehoben, um den 17.000 betroffenen Pensionisten-Paaren keinen Nettoverlust zu bescheren. Worauf jedoch vergessen wurde: Diesen Richtsatz für 2020 so anzuheben, damit diese Menschen – so wie alle anderen Pensionistinnen und Pensionisten – heuer ein spürbares Nettoplus erhalten.

Der Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) hat nun auf dieses Versäumnis aufmerksam gemacht. PVÖ-Präsident Dr. Peter Kostelka: „Es darf nicht sein, dass gerade ein Mindestpensionisten-Ehepaar, das jeden Euro zweimal umdrehen muss, heuer leer ausgeht!“

Der 2019 steuerfreie Ausgleichszulagen-Richtsatz für Ehepaare betrug 1.399 Euro. Im Zuge der Besteuerung wurde er zwar auf 1.472 Euro (brutto) angehoben. Netto kam zwar defacto das Gleiche heraus, auf eine Anhebung für das Jahr 2020 wurde jedoch „vergessen“. Die Mindestpensionisten-Ehepaare würden gleich viel wie 2019 bekommen – eben OHNE Erhöhung, wie sie alle anderen Pensionisten erhalten haben.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch hat nun dankenswerterweise im Sozialausschuss des Parlaments einen Antrag eingebracht, der eine rückwirkende Erhöhung des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Ehepaare auf 1.524,99 Euro zum Inhalt hat. Kostelka: „Damit soll gewährleistet sein, dass dieses Ehepaar 2020 monatlich 36 Euro netto mehr bekommt, um die gestiegen Lebenserhaltungskosten bezahlen zu können. Der Pensionistenverband drängt nun darauf, dass es zu einem raschen Gesetzesbeschluss kommt“, so Kostelka abschließend.

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