AK Niederösterreich empfiehlt: Steuerausgleich erst ab März durchführen
St. Pölten (OTS) – Die AK Niederösterreich empfiehlt ihren Mitgliedern, die ArbeitnehmerInnenveranlagung erst ab Anfang März zu machen. Grund: Die meisten Arbeitgeber übermitteln die für die Berechnung notwendigen Jahreslohnzettel erst Ende Februar an das Finanzamt. Davor ist bei der Veranlagung über Finanz online keine Vorberechnung und damit auch keine Kontrolle möglich, ob die Formulare richtig ausgefüllt wurden.
Zwar ist die Veranlagung theoretisch schon vorher möglich, allerdings kann die zu erwartende Steuergutschrift ohne Vorliegen des Jahreslohnzettels nicht vorberechnet werden. Die Möglichkeit der Vorberechnung dient jedoch vielen als Richtwert für die Richtigkeit der eingegebenen Daten.
Familienbonus als Herausforderung
Die Vorberechnung ist besonders vor dem Hintergrund des erstmals über die ArbeitnehmerInnenveranlagung zu beantragenden Familienbonus heuer von besonderer Bedeutung. Dieser erweist sich laut SteuerexpertInnen als besonders kompliziert, vor allem dann, wenn es im Jahr 2019 zu Änderungen im familiären oder beruflichen Umfeld gekommen ist. Haben sich Eltern etwa während des Jahres getrennt oder gehen eine neue Partnerschaft ein, liegt ein sogenannter „Besonderer Fall“ vor. Das in einem solchen Fall auszufüllende Formular (L1k-bF) ist für Laien alles andere als leicht durchschaubar. Schon ein kleiner Fehler genügt, und man verliert einen Teil oder sogar den ganzen Anspruch auf den Familienbonus.
Wer den Familienbonus bereits im vergangenen Jahr über die Gehaltsabrechnung vom Dienstgeber ausbezahlt bekam, muss den Familienbonus trotzdem zwingend im Rahmen des „Steuerausgleichs“ nochmals beantragen, ansonsten droht eine Rückzahlung an das Finanzamt! Zusätzlich sind selbst „routinierte“ Online-VeranlagerInnen heuer mit einer neuen Eingabe-Maske auf Finanz online konfrontiert, was erfahrungsgemäß zu weiteren Unsicherheiten beim Ausfüllen führt.
AK-SteuerexpertInnen helfen
Für Infos rund um die ArbeitnehmerInnenveranlagung stehen die ExpertInnen der AK Niederösterreich telefonisch unter der Hotline 05 7171-28000 zur Verfügung. Zusätzlich bietet die AK Niederösterreich ihren Mitgliedern auch heuer wieder die Möglichkeit, sie im Rahmen der Steuersparwochen vor Ort in allen Bezirken des Landes beim „Steuerausgleich“ zu unterstützen (Anmeldung: 05 7171-26000). Weitere Infos sowie die einzelnen Termine der regionalen Steuersparwochen gibt es auf noe.arbeiterkammer.at/steuer
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