PVÖ-Kostelka zu VfGH-Entscheidung: Zurückweisen heißt nicht abweisen – Ausschluss der Pensionisten ist „Akt der Altersdiskriminierung“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

PVÖ-Kostelka zu VfGH-Entscheidung: Zurückweisen heißt nicht abweisen – Ausschluss der Pensionisten ist „Akt der Altersdiskriminierung“

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Wien (OTS) – Der Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs, Dr. Peter Kostelka, bedauert in einer ersten Stellungnahme, dass der Verfassungsgerichtshof die Klage des Seniorenrates „zurückgewiesen“ hat. Kostelka: „Damit heißt es weiterhin: Pensionisten dürfen zwar zahlen, aber nicht mitbestimmen.“ Der PVÖ-Präsident stellt jedoch klar: „‘Zurückweisen‘ heißt aber nicht ‚abweisen‘!“

Prüfen weitere rechtliche Möglichkeiten
Mit der heute, am Freitag dem 13. Dezember, vom Verfassungsgerichtshof erfolgten Zurückweisung der Klage des Seniorenrates gegen den völligen Ausschluss der Seniorenvertreter von der Mitsprache in der Sozial- bzw. Krankenversicherung will sich Kostelka jedoch nicht geschlagen geben. Kostelka: „Wir werden nun als Pensionistenverband und auch als Seniorenrat prüfen, welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten bestehen.“

Mit dem ÖVP-FPÖ-Umbau der Sozialversicherung wurde den Pensionistenvertretern das Stimmrecht völlig entzogen. Kostelka bezeichnete es als „Akt der Altersdiskriminierung“, dass die Pensionisten keine Stimme in der neuen Sozialversicherungsstruktur mehr haben. „In welchen Unternehmen wäre es möglich, dass ein 30-Prozent-Anteilnehmer null Mitsprache hat?“, so Kostelka. Und abschließend: „Unsere Klage wurde zwar zurückgewiesen. Das heißt aber nicht, dass der Ausschluss der Pensionisten verfassungskonform ist.“

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