AK Rechtsschutz: Restaurantleiter drangsalierte Kellnerinnen
Wien (OTS) – Ungewollte Berührungen, grobe Scherze und Drohungen mussten zwei Kellnerinnen eines Biergartens in Floridsdorf über sich ergehen lassen. Der Täter war der Lebensgefährte der Wirtin. Als eine der Arbeitnehmerinnen krank wurde und die andere sie ins Krankenhaus begleiten wollte, verweigerte die Wirtin ihnen den Lohn, das Überstundenentgelt, die Urlaubsersatzleistung und die Sonderzahlungen vor mit der Begründung, sie seien ungerechtfertigt nicht zum Dienst erschienen. AK Präsidentin Renate Anderl: „Frauen verdienen mehr Respekt! Die AK hat die ausständigen Ansprüche sowie je 1.000 Euro Schadenersatz für die beiden Arbeitnehmerinnen erstritten, insgesamt rund 12.000 Euro.“
Der Restaurantleiter war den beiden Kellnerinnen gegenüber weisungsbefugt. Er drangsalierte beide Frauen immer wieder, berührte sie gegen ihren Willen und machte grobe Scherze. Die Arbeitnehmerinnen machten die Wirtin immer wieder auf das untragbare Verhalten ihres Lebensgefährten aufmerksam. Doch die kam ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeiterinnen nicht nach. Ganz im Gegenteil. Sie meinte die Arbeitnehmerinnen müssten lernen damit umzugehen.
Eines Tages eskalierte die Situation, es kam sogar zu Handgreiflichkeiten seitens des Restaurantleiters: Eine der Arbeitnehmerinnen bekam akute Magenkrämpfe und musste ins Spital. Die andere begleitete sie. Der Restaurantleiter schrie sie an, sie warf ihm das Firmenleibchen hin. Er versetzte ihr einen Stoß. Als die Kollegin mit den Magenschmerzen darauf seine Hand wegzog, herrschte er sie an, sie sei gleich die nächste, „die eine kriegt“. Er beschimpfte die beiden als „Schlampen“ und meinte sie sollen sich „schleichen“. Vor dem Arbeits- und Sozialgericht prahlte der Angreifer sogar mit seiner körperlichen Überlegenheit: „Ich habe sie nicht geschlagen, sonst wäre sie durch die Tür durch-geflogen.“ Die Wirtin war während des gesamten Vorfalls anwesend.
Die beiden Kellnerinnen verließen das Lokal. Als sie sich nach dem Vorfall krankmeldeten, wertete die Wirtin das als unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit und zahlte ihnen nicht nur keinen Lohn, sondern auch kein Entgelt für die geleisteten Überstunden oder die ihnen zustehenden Sonderzahlungen. Die Arbeiterkammer erstritt für die beiden Frauen das ausständige Entgelt von 5.000 Euro und 4.750 Euro sowie je 1.000 Euro Schadenersatz aufgrund der sexuellen Belästigung.
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