ÖVP an Heinisch-Hosek: Gewaltschutzpaket ist ein Meilenstein im Bereich Opferschutz | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

ÖVP an Heinisch-Hosek: Gewaltschutzpaket ist ein Meilenstein im Bereich Opferschutz

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Wien (OTS) – Äußerst verwundert reagiert die ÖVP auf die heutige Forderung der SPÖ: „Das verhandelte Gewaltschutzpaket ist ein Meilenstein im Bereich des Opferschutzes und eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit der Schwächsten unserer Gesellschaft. In engster Zusammenarbeit mit mehreren Ministerien wurde eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich des Opferschutzes und Täterarbeit erarbeitet. Ein Aufschnüren wäre eine Kapitulation vor den Tätern und ist nicht zu Ende gedacht“, sagt Karoline Edstadler, die das Projekt federführend für die ÖVP angetrieben hatte.

Edtstadler weiter: „Fakt ist: Das Gewaltschutzpaket wurde unter Einbindung von sieben Ministerien, zwei Kommissionen, fünf Unterarbeitsgruppen, 94 Organisationen und mehr als 120 ExpertInnen inklusive ausländischer Expertise erarbeitet – das vom Nationalrat verabschiedete Paket hat den Opferschutz klar gestärkt. Neben strengeren Strafen für Gewalttaten wurde eine Vielzahl von Maßnahmen geschaffen, die den niederschwelligen Zugang zu Opferschutz stärkt. Erstmals wird auch eine verpflichtende Täterarbeit eingeführt. Zukünftig müssen sich Gefährder nach einer Wegweisung binnen fünf Tagen bei einem Gewaltinterventionszentrum melden und eine verpflichtende Beratung absolvieren. Uns war es darüber hinaus auch wichtig, dass das Unrecht der Tat im Strafmaß entsprechend zum Ausdruck kommt, weshalb neben der Einführung von höheren Mindeststrafen in besonders schwerwiegenden Fällen auch zusätzliche Erschwernisgründe eingeführt wurden, etwa wenn die Tat gegen nahe Angehörige gerichtet war, ein Autoritätsverhältnis missbraucht oder die Schutzbedürftigkeit von Personen ausgenutzt wurde.“

Die ehemalige ÖVP-Staatssekretärin und nunmehrige ÖVP-Delegationsleiterin im EU-Parlament erinnert auch an die Ausweitung des Betretungs- und Annäherungsverbots: „Unabhängig davon, wo sich die gefährdete Person aufhält, gilt künftig eine Schutzzone von 100 Metern, die der Gefährder nicht unterschreiten darf. Bei Missachtung kann die Polizei erneut einschreiten und es drohen auch eine Verwaltungsstrafe bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe. Das ist eine erhebliche Ausweitung des Schutzes, zumal bisher nur der Wohnort und Kindergärten und Schulen umfasst waren. Opferschutz ist ein zu wichtiges Thema, um damit parteipolitisches Kleingeld zu wechseln“, schließt Edstadler.

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