Die UN-Kinderrechtskonvention feiert 30-jähriges Jubiläum | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Die UN-Kinderrechtskonvention feiert 30-jähriges Jubiläum

0 185

Steiermark (OTS) – Kinder sind ein wichtiger und besonderer Teil unserer Gesellschaft. Die Werthaltung gegenüber Kindern spiegelt sich seit jeher in der gesellschaftlichen Stellung wieder, die Kindern zugeschrieben und ermöglicht wird. Diese Werthaltung hat sich im Laufe der letzten Jahrhunderte deutlich verändert. Einen Paradigmenwechsel bildet die Kodifizierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK) 1989, die zu den am weitesten anerkannten internationalen Verträgen gehört. Erst durch die UN-KRK erhielten Kinder die ausdrückliche Qualifizierung als Trägerinnen und Träger spezieller eigener Rechte.

Auch die Kinder- und Jugendanwältin des Landes Steiermark Denise Schiffrer-Barac weist auf diesen besonderen Wert hin. „Kinder- und Jugendrechte, im privaten wie auch im beruflichen Kontext, quer durch alle Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen als gemeinsamen Wert zu begreifen und zu leben, ist eine Investition in die Gegenwart und nicht allein in die Zukunft.“ Ähnlich äußerten sich mehr als 400 Kinder und Jugendliche gegenüber der UN-Generalversammlung beim zweiten „Weltkindergipfel“ am 08.05.2002: „Wir sind nicht die Ursachen der Probleme, sondern die notwendigen Ressourcen zu ihrer Lösung. Wir sind nicht bloß junge Menschen, wir sind Menschen und Bürger dieser Welt. […] Ihr nennt uns die Zukunft, aber wir sind auch die Gegenwart.“

Österreich hat die UN-KRK 1989 als eines der ersten Länder unterschrieben und sich durch die Ratifizierung 1992 zur Umsetzung der darin verbrieften Kinderrechte verpflichtet. In diesem Zuge wurde auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft als weisungsfreie, unabhängige Einrichtung in allen österreichischen Bundesländern eingeführt. Schwerpunkte der Tätigkeit sind Bewusstseinsbildung, Interessensvertretung und Beratung.

Die UN-KRK ist in Österreich allerdings nicht unmittelbar anwendbar, sondern die Kinderrechte müssen aufgrund des Erfüllungsvorbehaltes erst in nationale Gesetze gegossen werden. „Das ist in den letzten 30 Jahren auch durch einige gesetzliche Reformen in verschiedensten Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen geschehen. Wir haben schon viel geschafft, aber es gibt noch viel zu tun,“ erklärt Denise Schiffrer-Barac.

Für Denise Schiffrer-Barac bilden das absolute Gewaltverbot, Novellierungen im Bereich der Obsorge und besonders die verfassungsgesetzliche Verankerung einiger Kinderrechte durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern 2011 wichtige Meilensteine. Damit wurden ausgewählte Kinderrechte in den Verfassungsrang gehoben. Kinderrechte wie Gesundheit, Bildung oder materielle Absicherung fehlen allerdings. Wie der derzeitige Prüfprozess Österreichs zeigt, gibt es gerade in diesen Bereichen erheblichen Handlungsbedarf.

Kinderrechte sind ein überparteiliches Anliegen. Wie die geschichtliche Entwicklung der Kinderrechte zeigt, sind politische Sichtweisen gleichzeitig von wesentlicher Bedeutung für die Umsetzung der kinderrechtlichen Garantien. Daher wurden alle Parteien des steirischen Landtags um ihre Sicht zu Kinderrechten gebeten und erläuterten dabei den aus ihrer Sicht bestehenden Handlungsbedarf.

Landtagsabgeordnete Claudia Klimt-Weithaler, Klubobfrau des KPÖ-Landtagsklubs erklärt: „Wir müssen dringend gegen die Kinderarmut ankämpfen. Im Moment leben in der Steiermark rund 51.000 Kinder in Armut, da braucht es rasch Maßnahmen!“

Landtagsabgeordneter Lambert Schönleitner, Klubobmann des Landtagsklubs der Grünen Steiermark sieht akuten Handlungsbedarf im Bereich Gesundheit. „Die Mangelversorgung in der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie ist ein lang bekannter Missstand.“

Als Leitgedanke der UN-KRK gilt die Wahrung des Kindeswohls, welche bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als vorrangige Erwägung zu berücksichtigen ist. Inhaltlich umfasst die UN-KRK Schutz-, Versorgungs- und Beteiligungsrechte und betrifft alle Lebensbereiche von Kindern (Personen bis 18 Jahre). Die Einhaltung der Kinderrechte ist für die jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten eines Kindes von erheblicher Bedeutung. Für eine gesunde Entwicklung ist besonders die Beachtung der Bedürfnisse und Fähigkeiten des jeweiligen Kindes wichtig. Dies betont auch Landtagsabgeordnete Barbara Riener, Klubobfrau des Landtagsklubs der Steirischen Volkspartei. „Da die Kinder und Jugendlichen in der Regel in ihren Familien aufwachsen (und auch aufwachsen sollen) gilt es, auch die Familien selbst in der Aufgabe der Kindererziehung begleitend gut zu unterstützen und zu stärken.“

Auch Landtagsabgeordneter Hannes Schwarz, Klubobmann des SPÖ Landtagsklubs erläutert: „Kinderrechte sollen in allen Gesellschaftsbereichen so nachhaltig und wirkungsvoll verankert sein, dass Kinder ein bedarfsorientiertes und vielfältiges Bildungsangebot vorfinden und die Entfaltung ihrer Talente bestmöglich begleitet wird.“

Wichtig ist es, sich der ständig neuen Herausforderungen bewusst zu sein und darauf adäquat zu reagieren. „Wir müssen im Fokus haben, was die globalen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte wie digitale Technologien, die Umweltveränderungen, langwierige gewaltreiche Konflikte oder generationenübergreifende Armut für das Leben und die Chancen von Kindern bedeuten. Wir müssen dringend handeln,“ so die ehemalige Landtagspräsidentin Bettina Vollath, Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-KRK, das Österreich 2012 zwar unterzeichnete, aber bisher nicht ratifizierte. Damit gäbe es ein Individualbeschwerdeverfahren, wodurch eine Kinderrechtsverletzung direkt vom UN-Kinderrechtsausschuss geprüft werden könnte. Landtagsabgeordneter Stefan Hermann, gf. Klubobmann des freiheitlichen Landtagsklubs betont: „Wenn es tatsächlich zu Verletzungen von Kinderrechten kommt, muss immer rasch gehandelt werden. Keinesfalls dürfen Verletzungen der Kinderrechte vertuscht oder verheimlicht werden.“

Es ist die vorrangige Aufgabe des Staates, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass sich Kinder und Jugendliche bestmöglich entwickeln können. Daher fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, dass alle Rechte der UN-KRK vorbehaltslos in die Verfassung aufgenommen werden. Denise Schiffrer-Barac betont:
„Besonders Kinderarmut ist zu bekämpfen und ein effektiver Schutz vor Gewalt innerhalb und außerhalb der Familie ist notwendig. Kinderrechte müssen in den Lehrplänen, in den Ausbildungen der relevanten Berufsgruppen und den Köpfen der breiten Bevölkerung verankert werden. Kinderrechte betreffen uns alle!“

Gesellschaftlichen Polarisierungen und extremistischen Entwicklungen ist entschieden entgegenzuwirken. Daniela Köck, Geschäftsführerin von beteiligung.st betont: „Wichtig ist die Einbindung der jungen Menschen mit Blick auf soziale Gerechtigkeit, Respekt und Wertschätzung.“

„Kinderrechte sind Menschenrechte. Noch stärker als bisher müssen diese in den Fokus unserer Arbeit gerückt werden,“ so Stadtrat aD Karl-Heinz Herper als Mitglied des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz.

Thomas Plautz, Geschäftsführer des Kinderbüros meint: „Wir müssen dafür dann selbst ein entsprechendes Vorbild sein, als Elternteil, als PädagogIn, als FreundIn und Mensch an sich.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.