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Kontrollausschuss: Das sind die Fakten

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Klagenfurt (OTS) – „Darmann ist entweder nicht richtig informiert oder handelt in böswilliger und rechtswidriger Absicht, wenn er dem Aufsichtsratschef der BAbeg Untreue im Zusammenhang mit der Bestellung des zweiten Geschäftsführers vorwirft“, stellt SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser angesichts der von Darmann erhobenen Vorwürfe richtig.

„Die Ausschreibung dieser Funktion erfolgte korrekt und transparent. Die Eigentümervertreter Land und Bund, letzterer vertreten durch den damaligen freiheitlichen Minister Hofer, haben der Vorgangsweise antragsgemäß ihre Zustimmung erteilt. Dabei ist zu beachten, dass nach Meinung des Landesrechnungshofes nicht die Kärntner Vertragsschablone für die Obergrenze von Gehältern zur Anwendung kommt, sondern aufgrund der Beteiligung des Bundes die Bundesregeln gelten. Das sind die Fakten. Wenn Darmann in Zukunft etwas anderes behauptet, dann wird er sich dafür vor Gericht zu rechtfertigen haben“, legt Seiser die Fakten dar.

„Man müsste vom Vorsitzenden des Kontrollausschusses im Kärntner Landtag eigentlich erwarten können, dass er die entsprechenden Berichte des Landesrechnungshofes auch liest, bevor er deren Inhalte medial thematisiert. Dort hätte er nämlich auf Seite 80 Schwarz auf Weiß nachlesen können, dass die Kärntner Vertragsschablonenverordnung für die BABEG rechtlich nicht bindend ist. Als Ausschussobmann wäre das seine Pflicht gewesen – und zu der gehört übrigens auch, den Ausschussmitgliedern die Protokolle der letzten Sitzungen zukommen zu lassen. Hier ist Darmann ebenso säumig“, schließt Seiser.

(Schluss)

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