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Delegierte geben grünes Licht für Verfahren

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Eisenstadt (OTS) – Heute fand das letzte Wirtschaftsparlament der fünfjährigen Funktionsperiode in der Wirtschaftskammer Burgenland statt. In seiner Rede zog Präsident Peter Nemeth Bilanz und verwies darauf, dass die vor fünf Jahren gesetzte Forderung „Fairness für Unternehmer“ aktueller denn je ist. 1.700 Euro netto Mindestlohn wurden diskutiert, zum Thema „Pflege“, konkret zum Sozialeinrichtungsgesetz, soll es ein Verfahren beim Verfassungsgericht geben.

Beim heutigen Wirtschaftsparlament – dem letzten der fünfjährigen Funktionsperiode – zog Präsident Nemeth Bilanz: Die Wirtschaftskammer hat seit 2015 um rund 1.500 mehr Wirtschaftskammermitglieder, die Zahl der unselbständig Beschäftigten im Burgenland ist von 99.800 auf 107.600 gestiegen, das Bruttoregionalprodukt pro Kopf beträgt heute 30.000 Euro und war vor fünf Jahren 27.800 Euro und die Exporte sind von 2 Milliarden Euro auf 2,3 Milliarden Euro gestiegen.

Präsident Peter Nemeth anlässlich des Wirtschaftsparlaments: „Das Land hat sich – Dank der Leistung der Unternehmen – gut entwickelt. Aber schon vor fünf Jahren – im ersten Wirtschaftsparlament dieser Funktionsperiode – war „Fairness für Unternehmer“ das große Thema. Diese Forderung ist nun nach fünf Jahren leider aktueller denn je.“

Nemeth: „Pflegeoffensive, Bio-Wende, 1.700 Euro netto Mindestlohn – ich denke, hier gibt es schon noch Gesprächsbedarf. Es geht in eine Richtung, die private Initiativen zurückdrängt und den Einfluss der Öffentlichen Hand massiv forciert. Ich sage das in aller Deutlichkeit und meine das in keiner Weise parteipolitisch. Hoffentlich kehrt nach dem 26. Jänner wieder Normalität und Hausverstand ein.“

Nemeth zur Forderung von 1.700 Euro netto Mindestlohn: „Wir von Seiten der Wirtschaft wünschen uns nichts mehr, als dass den MitarbeiterInnen mehr übrig bleibt. Daher runter mit den Lohnkosten und Abgaben. Einfach 1.700 Euro netto Mindestlohn einzuführen, erfreut einzig und allein den Finanzminister.“

Dringlicher Antrag

Ein dringlicher Antrag im Wirtschaftsparlament behandelte das Thema Pflege. Unter dem Titel „Klärung der Verfassungskonformität des Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetzes“ heißt es unter anderem:
Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage sehen vor, dass das Erfordernis der Gemeinnützigkeit für alle Betreiberinnen von stationären und teilstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie den Anbietern von mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten gilt, die sich aus Mitteln des Landes Burgenland finanzieren. Private Betreiber und Anbieter wären demnach (nach einer vierjährigen Übergangszeit) von Tagsatzvereinbarungen mit dem Land kategorisch ausgeschlossen.

Dazu wurde von den Delegierten folgender Antrag einstimmig angenommen: Zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des im Landtag am 17.10.2019 beschlossenen Sozialeinrichtungsgesetzes (SEG) wird die Kammerleitung der Wirtschaftskammer Burgenland beauftragt ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzustrengen.

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