Budgetausschuss beschließt Maßnahmen gegen Mautflucht auf grenznahen Autobahnstrecken | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Budgetausschuss beschließt Maßnahmen gegen Mautflucht auf grenznahen Autobahnstrecken

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Wien (PK) – Im heutigen Budgetausschuss wurden auch Themen der Verkehrs- sowie der Umweltpolitik behandelt, nachdem die betreffenden Fachausschüsse des Nationalrats noch nicht gebildet worden sind. Eine deutliche Mehrheit fand sich dabei für Maßnahmen gegen „Mautflucht“ in Form von Ausnahmen von der Vignettenpflicht auf bestimmten Autobahnabschnitten. Oberstes Ziel müsse es sein, Umgehungsverkehr zu vermeiden und damit die Lärm- und Schadstoffbelastung zu reduzieren, argumentiert die ÖVP für die von ihr eingebrachte Gesetzesinitiative, der sich auch Grüne und NEOS angeschlossen haben. Ergänzend wurde im Ausschuss beschlossen, dass die Maßnahme Anfang 2021 evaluiert werden soll.

Im Bereich Umweltschutz wurde über einen Initiativantrag der SPÖ debattiert, die für das kommende Jahr eine Klimaschutzmilliarde in Form von Umweltförderungen fordert, wobei der Betrag im kommenden Jahrzehnt noch erhöht werden soll. Dieser Antrag wurde jedoch von ÖVP und den Grünen vertagt. In einer Entschließung tritt die Fraktion der Grünen für Nachbesserungen des nationalen Energie- und Klimaplans ein. Diese Entschließung erhielt einstimmige Zustimmung im Ausschuss.

ÖVP tritt für Maut-Ausnahmen auf bestimmten Autobahnabschnitten zur Vermeidung von Mautflucht ein

Beschlossen wurden die Ausnahmen von der Vignettenpflicht auf Basis eines Initiativantrags der ÖVP (7/A). Sie gelten insbesondere auf Abschnitten Richtung Staatsgrenze, auf denen das Problem der „Mautflüchtlinge“ besonders akut ist. Gelten sollen die Ausnahmen auf Mautstrecken auf der Westautobahn A1 bei Salzburg, für Teile der Mühlkreis Autobahn A7 und der Linzer Autobahn A 26, einen Abschnitt der A 12 Inntalautobahn (Kufstein Süd) sowie der Rheintal-Walgau Autobahn A 14 (Anschlussstelle Hohenems). Mit der Regelung sollen Umgehungsverkehre von Mautstrecken und die damit einhergehende Lärmbelästigung und Luftverschmutzung reduziert werden, argumentierte Abgeordneter Hermann Gahr.

Ein Abänderungsantrag fügt dem Gesetzesantrag noch die Bestimmung über eine Evaluierung der Auswirkung der Maßnahme hinzu, deren Ergebnisse dem Nationalrat spätestens Februar 2021 vorzulegen sind. In einer Ausschussfeststellung halten die Abgeordneten außerdem fest, dass zusätzlich zu den Ausnahmen von der Vignettenpflicht weitere Maßnahmen gesetzt werden sollen. Diese sollten beispielsweise ein attraktiveres Angebot im öffentlichen Verkehr entlang dieser Routen, die bessere Erreichbarkeit von P&R-Standorten und Tourismuskonzepte für den öffentlichen Nahverkehr umfassen, insbesondere in Hinblick auf TagestouristInnen.

Der Abgeordnete der Grünen Hermann Weratschnig zeigte sich zufrieden mit der Maßnahme, die aus seiner Sicht ohnehin nur temporär ist, da letztlich das System der Vignette weiterentwickelt werden müsse. Nun gehe es aber darum, zwischenzeitlich für bestimmte Streckenabschnitte endlich eine Entlastung der betroffenen AnrainerInnen zu schaffen, nachdem seit vielen Jahren keine Maßnahme tatsächlich greife. Auch NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an. Durch die Evaluierung sei sichergestellt, dass die Regelung entsprechend adaptiert werden könne, nachdem man Erfahrungen mit ihr gesammelt habe.

Kritisch äußerten sich die Abgeordneten der SPÖ. Alois Stöger und Kai Jan Krainer merkten an, dass die Maßnahme keineswegs temporär sei, sondern durch die in ihr enthaltene Verordnungsermächtigung sogar noch ausgeweitet werden könne. Christoph Matznetter (SPÖ) fügte hinzu, die geplante Maßnahme bedeute schlicht eine Förderung der Mautflucht. Durch den Entfall der Maut würden der ASFINAG beträchtliche Mittel für Maßnahmen zu Lärmschutz und Verkehrssicherheit entzogen, befürchtet Krainer. Er trat dafür ein, die Maßnahme ganz klar zu befristen. Dem hielt Karlheinz Kopf (ÖVP) entgegen, die nun vorgesehene Evaluierung bedeute, dass die Maßnahme einer Bewertung unterzogen werde und daher auch wieder geändert werden könnte.

SPÖ-Abgeordneter Stöger brachte auch verfassungsrechtliche Bedenken ins Spiel, da die Definierung einzelner Abschnitte, für die Ausnahmen gelten sollen, aus seiner Sicht den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen könnte. Insgesamt würden der ASFINAG letztlich jährlich 70 Mio. € an Einnahmen entgehen. Das gewünschte Ziel einer Entlastung von Ausweichstrecken könne auch durch andere Maßnahmen erreicht werden, argumentierte er, und forderte eine Vertagung, um andere Möglichkeiten zu prüfen.

Nachdem sich die SPÖ mit dem Wunsch nach Vertagung, der nur von der FPÖ unterstützt wurde, nicht durchsetzen konnte, wurde die Gesetzesänderung mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS mit breiter Mehrheit angenommen.

SPÖ fordert jährliche Klimaschutzmilliarde ab 2020

Zur Erreichung der Energie- und Klimaziele braucht es laut SPÖ wesentlich mehr Mittel für Maßnahmen, die eine Reduktion von Treibhausgasemissionen bewirken. In ihrem Antrag (6/A) fordert sie daher eine jährliche Klimaschutzmilliarde. Mit dem Klimaschutzmilliarden-Gesetz soll für das Jahr 2020 eine Milliarde und für die Jahre bis 2030 jeweils zumindest eine weitere Milliarde Euro jährlich vorgesehen werden. In dem Antrag werden verschiedene Maßnahmenbündel genannt, was mit den zusätzlichen Mitteln geschehen soll. Der Großteil der Gelder soll in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und in die Förderung der thermischen Sanierung fließen. Aber auch Forschung und Entwicklung nachhaltiger Energietechnologien, die Förderung von Fernwärme- und Fernkälte-Projekten sowie die Förderung von Energiemanagementsystemen in kleinen und mittleren Unternehmen finden sich unter den vorgeschlagenen Maßnahmen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) betonte, es sei die Intention der SPÖ, mehr Mittel für den Klimaschutz zu sichern. Sie schlage daher vor, bereits bestehende und bewährte Förderschienen mit zusätzlichen Mitteln auszustatten. Sein Fraktionskollege Alois Stöger fügte hinzu, dass es mit dem Antrag möglich wäre, rasch Gelder für den Klimaschutz bereitzustellen. Auf dem Weg der normalen Budgetgesetzgebung werde es hingegen noch ein weiteres Jahr dauern, bis die dringend notwendige Erhöhung der Mittel erreicht werden könne. Auch Julia Herr (SPÖ) argumentierte vehement dafür, rasch Mittel für Klimaschutz bereitzustellen. Bereits jetzt verursache der Klimawandel hohe Kosten, eine politische Untätigkeit sei daher nicht weiter hinzunehmen. Das Paket der SPÖ sehe Investitionen in die richtigen Bereiche vor.

Skeptisch zeigte sich Christoph Stark (ÖVP). Grundsätzlich müsse in Zukunft zweifellos mehr Geld in den Klimaschutz fließen, der Antrag der SPÖ enthalte jedoch keine Wirkungsfolgenabschätzung. Es sei daher schwer zu sagen, ob die Maßnahmen wirken. Er sprach sich daher für eine Vertagung aus. Ähnlich argumentierte FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger, der meinte, dass das Paket zwar einige gute Punkte enthalte. Allerdings vermisste er Aussagen über die Gegenfinanzierung – ein Punkt, den auch Karin Doppelbauer (NEOS) bemängelte. Seitens der Grünen merkte Lukas Hammer an, dass es nicht ausreichen werde, nur auf die Förderschiene zu setzen, wie das SPÖ-Paket vorsehe. Man brauche ein viel umfassenderes Paket an Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele, das etwa auch eine ökosoziale Steuerreform umfassen müsse und die Streichung klimaschädlicher Förderungen.

Der Antrag der SPÖ wurde mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen vertagt.

Grüne wollen Nachbesserungen beim Nationalen Energie- und Klimaplan

Vom Budgetausschuss hingegen einstimmig angenommen wurde hingegen ein Entschließungsantrag der Grünen. Sie drängen auf eine Überarbeitung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP), um den unionsrechtlichen Verpflichtungen Österreichs in vollem Umfang nachzukommen (36/A(E)). Konkret fordern die Grünen von der Bundesregierung, den NEKP bis zur Fertigstellung Ende 2019 einer Wirkungsfolgenabschätzung und einer öffentlichen Konsultation zu unterziehen, wie Abgeordneter Lukas Hammer erläuterte. Außerdem soll der NEKP um Maßnahmen nachgebessert werden, die den Ausstoß von Treibhausgasen ohne risikoreiche Kompensationstechnologien sowie ohne Ankauf von Emissions-Zertifikaten verringern. Ziel müsse es sein, die Emissionen ehestmöglich und sozial verträglich noch vor der Mitte des Jahrhunderts auf Netto-Null zu reduzieren. Derzeit würden die Maßnahmen nicht reichen, Österreich werde allein für den Verkehrsbereich Zertifikate in Höhe von 6 bis 7 Mrd. € kaufen müssen, wenn nichts geschehe.

Karin Doppelbauer (NEOS) unterstützte die Forderung einer Überarbeitung des NEKP. Österreich habe seine Vorreiterrolle im Umweltschutz leider verloren und müsse hier wieder nachholen. Auch Julia Herr (SPÖ) meinte, mit dem derzeit vorliegenden Plan werde die Zielerreichung kaum möglich sein. Klaus Lindinger (ÖVP) hielt die Ergänzung des NEKP um eine Wirkungsfolgenabschätzung ebenfalls für notwendig.

Seitens der FPÖ unterstütze Axel Kassegger eine Nachbesserung der NEKP, plädierte aber auch für das entsprechende Augenmaß bei der Festlegung von Klimazielen. Es sei seines Erachtens nicht sinnvoll, unrealistische Ziele zu definieren, wenn es etwa um die CO2-Reduktion gehe.

Finanzminister Eduard Müller erklärte, die Zuständigkeit liege eigentlich im Bereich der Ministerin für Nachhaltigkeit Maria Patek. Er könne für sie aber versichern, dass das Ressort intensiv daran arbeite, die Vorgaben der EU zur Vorlage eines Nationalen Energie-und Klimaplanes bis Jahresende zu erfüllen und auch eine Wirkungsfolgenabschätzung vorzulegen. (Fortsetzung Budgetausschuss) sox

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