Bundesheergewerkschaft: „Verteidigungsminister Starlinger hat das Amtsgeheimnis verletzt und gegen das Ausschreibungsgesetz verstoßen“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bundesheergewerkschaft: „Verteidigungsminister Starlinger hat das Amtsgeheimnis verletzt und gegen das Ausschreibungsgesetz verstoßen“

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Wien (OTS) – Nach rechtlicher Prüfung der Abberufungsfantasien von Starlinger gegen drei Bundesheergeneräle haben sich für den Präsidenten der Bundesheergewerkschaft Manfred Haidinger seine Bedenken gegen den Verteidigungsminister bestätigt. Der Vorwurf von Haidinger gegen Starlinger lautet: „Verletzung des Amtsgeheimnisses, Verstoß gegen das Ausschreibungsgesetz, unrechtmäßige Degradierungen und Falschaussagen vor dem Bundesrat“. Haidinger bringt daher eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien ein und fordert den sofortigen Rücktritt von Minister Starlinger. Haidinger wird auch den Präsidenten des Bundesrates sowie des Nationalrates zu den „rechtlichen Fehlschüssen des Ministers“ informieren.

„Wer wie Minister Starlinger vor dem Bundesrat mit Desinformationen um sich wirft, schädigt das Ansehen dreier tadelloser Offiziere, der Mitglieder der unabhängigen Begutachtungskommission, des Zentralausschusses im BMLV und das Ansehen des Bundesheeres insgesamt“, macht Haidinger seinem Ärger Luft.

„Der als sendungsbewußt geltende Expertenminister provoziert mit seinem Vorgehen einen für die Republik Österreich kostspieligen Rechtsstreit, wie vergangene Beispiele belegen“, sagt Haidinger und zählt die Fälle „Generalstabschef Entacher, Sektionsleiter Apfalter und Gruppenleiter Dotter“ auf. „Es ist besonders bemerkenswert, dass sich Starlinger bei seinem Abberufungsvorhaben auf die Rechtsmeinung seiner Rechtssektion stützt, lag sie doch in den drei genannten Fällen ordentlich daneben: Entacher musste nach seiner Abberufung wieder eingesetzt werden, bei Apfalter entstand ein Schadenersatzanspruch von über 400.000 Euro und in der Causa Dotter ist ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch gegen den Leiter von Starlingers Rechtssektion anhängig“, weist Haidinger auf ähnlich gelagerte Fälle hin, wo bereits in der Vergangenheit unerwünschte Mitarbeiter entfernt werden sollten.

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