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STAPLERSCHEIN – ÖSTERREICH

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Wien, Gössendorf (OTS/www.kuestenpatent-kroatien.at) – Sicherheit – oberstes Gebot – Staplerfahrer

Nach dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, dürfen Arbeitgeber/innen zur Durchführung bestimmter Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für die damit beschäftigten oder andere Arbeitnehmer/innen verbunden sind, nur Arbeitnehmer/innen heranziehen, die – neben anderen Voraussetzungen – die notwendigen Fachkenntnisse nachweisen können.

Das Hantieren mit bestimmten Staplern wird im weiteren Textverlauf als die „Durchführung besonders gefährlicher Arbeiten“ bezeichnet, die jährlichen Unfallzahlen sprechen eine deutliche Sprache.

Der Partner mit Verantwortung

Staplerschein – Österreich weiß, dass Unfälle nie ganz auszuschließen sind. Unternimmt alles, um die Sinne seiner Kursteilnehmer zu schärfen. Sie zu veranlassen, immer vorausschauend zu fahren und allzeit auf gute Sicht zu achten. Sicherheit kommt nie von selbst, sie muss immer wieder aufs Neue hergestellt werden.

An den neuen Kursorten in Brunn am Gebirge (nähe Wien) und in Neukirchen bei Lambach (Nähe Wels) werden die Sicherheitsstandards hochgehalten. Den Kursteilnehmer wird nach bestandener Prüfung neben dem Staplerschein auf ein gutes Sicherheitsgefühl übergeben.

Es besteht die Möglichkeit zumindest die schriftliche Prüfung auch in den Fremdsprachen: Kroatisch, Slowenisch, Türkisch, Ungarisch, Englisch, Rumänisch zu machen. Einfaches Deutsch wird von den Teilnehmern aber für den Kurs und die praktische Prüfung verlangt.

[Weitergehende Informationen im Web]
(https://staplerschein-oesterreich.at/).

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