Auch Nachkommen von NS-Opfern erhalten in Zukunft erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Auch Nachkommen von NS-Opfern erhalten in Zukunft erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft

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Wien (PK) – Nachkommen österreichischer NS-Opfer sollen in Zukunft -wie die geflüchteten Opfer selbst – einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten. Die Bestimmungen gelten für Nachfahren jener Opfer, die Österreich bis 15. Mai 1955 verlassen haben. Die fünf Parlamentsparteien konnten sich nach langen Verhandlungen, die bis knapp zwei Stunden vor der betreffenden Debatte in der heutigen Sondersitzung des Nationalrats gedauert haben, auf eine entsprechende Ausweitung des Staatbürgerschaftsgesetzes einigen. Grundlage dafür bildete ein Initiativantrag der SPÖ. Gelten sollen die neuen Bestimmungen ab 1. September 2020.

Begriff des Vorfahren wird erweitert, auch Adoptivkinder gelten als Nachkommen

Schon nach der derzeitigen Rechtslage gibt es für Personen, die vor dem 9. Mai 1945 aus Österreich vor dem NS-Regime geflüchtet sind, eine unbürokratische Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, ohne die eigene zu verlieren. Da aber durch dieses festgelegte Datum Fälle verhinderter Rückkehr nach Österreich bzw. einer verspäteten Ausreise nicht berücksichtigt werden, wird die Frist ausgedehnt, womit nun auch all jene Personen von der Regelung umfasst werden, die erst nach dem Kriegsende bis spätestens 15. Mai 1955 aus Gründen der Verfolgung das Land verlassen haben. Die Neuregelung berücksichtigt zudem auch BürgerInnen aus Staaten der ehemaligen Donaumonarchie, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hatten.

Ausschließungsgründe für den Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft sind etwa Verurteilungen für schwere Straftaten, schwerwiegende Finanzdelikte, terroristische Aktivitäten oder eine negative Einstellung zur österreichischen Demokratie.

Dieser erleichterte Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft wird nun auch für Nachkommen in direkter absteigender Linie der Verfolgten geöffnet, wobei auch Adoptivkinder, die als Minderjährige an Kindesstatt angenommen wurden, zu den Begünstigten zählen. Voraussetzung ist, dass der Vorfahre unter die Berechtigten fällt, er muss dabei entweder die Staatsbürgerschaft tatsächlich erworben haben oder sie erwerben hätte können.

Vorgelegt werden müssen unbedenkliche Urkunden oder sonstige geeignete und gleichwertige Bescheinigungsmittel. In den Fällen, in denen der Vorfahre die Staatsbürgerschaft als Verfolgter nicht wiedererworben hat, wird angesichts der Tatsache, dass die allermeisten Verfolgten aus dieser Zeit mittlerweile verstorben und seit dem Ende der NS-Zeit beinahe 75 Jahre vergangen sind, an die Nachvollziehbarkeit der Voraussetzungen „kein unverhältnismäßig hoher Maßstab“ anzulegen sein, heißt es in der Begründung. Da die Recherche oft schwierig sein wird, kann die Behörde den Nationalfonds der Republik Österreich als Sachverständigen heranziehen, um zu beurteilen, ob die Voraussetzungen zutreffen.

Sowohl die Anzeige selbst als auch der Bescheid sowie die im Zusammenhang mit der Anzeige zu erbringenden Unterlagen werden gebührenfrei sein, wird weiters im Antrag festgelegt.

Abgeordnete heben historische Verantwortung Österreichs hervor

Die Einigung wurde von allen Fraktionen begrüßt, wobei die RednerInnen insbesondere die historische Verantwortung Österreichs hervorhoben. So sprach Sabine Schatz (SPÖ) von einer längst fälligen symbolischen Geste. Sie appellierte auch an alle, gemeinsam Verantwortung für die Geschichte zu übernehmen und verlieh ihrer Sorge über den noch immer vorhandenen offenen Antisemitismus Ausdruck.

Seitens der ÖVP erinnerten Karl Mahrer und Martin Engelberg daran, dass mit dem heutigen Beschluss ein Anliegen aus dem Programm der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung umgesetzt wird. Man wolle ein Zeichen setzen und den Opfern und deren Nachfahren Respekt erweisen, sagte Mahrer. Engelberg unterstrich die historische Bedeutung des Gesetzes.

Stephanie Krisper (NEOS) sieht in dem Gesetz eine kleine Geste, die von den Betroffenen beachtet werden möge.

Angela Lueger (SPÖ) wies auf den zu erwartenden enormen Aufwand hin und meinte, dieser liege im Sinne der Betroffenen. Aus diesem Grund nahm der Nationalrat auch einstimmig eine Entschließung an, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen, damit die betroffenen Vertretungsbehörden die Neuregelung kundenfreundlich, professionell und rasch durchführen können.

Innenminister Wolfgang Peschorn unterstützte grundsätzlich das Gesetz, zumal die Abgeordneten dabei eng mit seinen zuständigen BeamtInnen sowie mit MitarbeiterInnen der Landesbehörden zusammengearbeitet hätten. Die Ausweitung des Begriffs der Vorfahren werde aber den Vollzug des Gesetzes erschweren, gab er zu bedenken.

Neuerlicher Anlauf zu Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler

Werner Neubauer begrüßte den Beschluss auch seitens der FPÖ, hielt aber fest, dass die Regelung auch auf „Brexit-Opfer“ und Südtiroler ausgeweitet werden sollte. In dem von ihm gemeinsam mit der ÖVP eingebrachten Entschließungsantrag werden der Innen- und der Außenminister aufgefordert, mit ihren italienischen AmtskollegInnen sowie mit VertreterInnen der Südtiroler Bevölkerung in bilaterale Gespräche zu treten, um das Thema „Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler“ zu erörtern. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ mehrheitlich angenommen.

Hermann Krist (SPÖ) kritisierte das Vorgehen der beiden Parteien, zumal das Thema seit 2010 im Südtirol-Ausschuss diskutiert werde, man viele bilaterale Gespräche geführt habe und man auf dem Weg zu einer Entscheidung war, wie man weiter vorgehen solle. (Fortsetzung Nationalrat) jan

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