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Ausschlüsse im BZÖ Kärnten

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Klagenfurt (OTS) – BZÖ-Landesobmann Helmut Nikel stellt klar, daß die drei Landesvorstandsmitglieder, welche ohne Absprache und entgegen den Statuten des BZÖ-Kärnten gehandelt haben, mit sofortiger Wirkung wegen parteischädigenden Verhaltens aus dem BZÖ Kärnten ausgeschlossen wurden.

Hintergrund: Die drei ehem. LV-Mitglieder haben sich über alle guten Sitten hinweggesetzt, indem sie dem ORF-Kärnten gegenüber erklärt haben, Nikel, Klement und Rutter seien aus der Partei ausgeschlossen worden. Dies ist eine Privatmeinung und hat mit offiziellen Beschlüssen des BZÖ-Kärnten nichts zu tun. Es entsteht der Eindruck, daß es sich um einen gezielten Angriff von außen handelt, indem man sich der schwächsten Funktionäre bedient, die von sich aus nicht in der Lage wären, solche Briefe wie denjenigen an den ORF zu schreiben. Offenbar ist das BZÖ mittlerweile so erfolgreich, daß man zu solch schäbigen Mitteln greifen muß.

Als besonders niederträchtig ist die Vorgehensweise des ehem. Landesparteiobmann-Stellvertreters Karl-Heinz Nadasdy zu werten, der wegen „Gefahr in Verzug“ ausgeschlossen wurde.

Das BZÖ-Kärnten behält sich rechtliche Schritte gegen diese drei Personen vor, die gerade in der jetzigen Phase des Wahlkampfes unserer Bewegung nicht nur einen enormen Image-Schaden, sondern auch einen erheblichen materiellen Schaden zugefügt haben.“ schließt Helmut Nikel.

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