Handelsverband gewinnt gegen Amazon und stellt Fair Play her. Größter Konzern der Welt lenkt außergerichtlich ein und ändert AGBs. | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Handelsverband gewinnt gegen Amazon und stellt Fair Play her. Größter Konzern der Welt lenkt außergerichtlich ein und ändert AGBs.

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Wien (OTS) – Großer Tag für die Fairness im österreichischen Handel. Der Handelsverband hat sich gegen Amazon durchgesetzt. Der größte Konzern der Welt hat nach der Beschwerde des Handelsverbandes bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und einem mehrmonatigen Verfahren nun eingelenkt und ändert 8 wesentliche Geschäftsbedingungen des Amazon Marktplatzes zugunsten der (heimischen) Marktplatzhändler in den AGBs. Die Änderungen treten bereits mit 16.8.2019 Veröffentlichung in Kraft.

Ein entscheidender Schritt Richtung FairCommerce

Die Entscheidung ist ein wichtiger Fortschritt, der den Umgang mit den heimischen Händlern auf dem führenden Marktplatz verbessert. Amazon hat durch die freiwillige Änderung der Geschäftsbedingungen ein langwieriges Gerichtsverfahren vor dem Kartellgericht vermieden, da die vom Handelsverband vorgebrachte Beweislage erdrückend war.

„Heute ist ein guter Tag. Dieser Erfolg ist richtungsweisend. Er zeigt, dass der digitale Raum nicht rechtsfrei ist und sich auch digitale Giganten an die Gesetze halten müssen. Davon profitiert nicht nur der heimische Handel, sondern unsere gesamte Volkswirtschaft. Plötzliche oder unbegründete Kontosperren werden künftig nicht mehr möglich sein“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes und Hauptbeschwerdeführer gegen Amazon.

„Damit sind wir unserem Ziel, einen fairen Marktplatz für alle Händler und Konsumenten sicherzustellen, einen entscheidenden Schritt näher gekommen“, so Will.

Konkret hat die Beschwerde des Handelsverbandes zu folgenden 8 Anpassungen in den Amazon AGBs geführt:

1. Keine jederzeitige Kündigung oder Aussetzung des Vertrages mit
sofortiger Wirkung, ohne Angabe von Gründen. Eine ordentliche
Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen.
2. Kein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites
Nutzungsrecht durch Amazon an den von Sellern bereitgestellten
Materialien sowie eine Lizenz zur Verwendung, Vervielfältigung,
Vorführung usw. Der Umfang der Lizenz, die Marktplatzhändler gewähren
müssen, wird reduziert.
3. Freistellung/Entschädigung von Amazon durch Händler nur bei
tatsächlichen Gesetzesverletzungen.
4. Beschränkung des Haftungsausschlusses, damit beide Parteien
grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf
Schadenersatz haften.
5. Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des BSA durch Amazon
nach freiem Ermessen nur nach Ankündigung.
6. Auch andere Gerichtsstände als Gerichtsstand Luxemburg Stadt
möglich.
7. Streichung des weitgehenden Haftungsausschlusses bzw. der
Haftungsfreistellung betreffend die Lagerhaltung im Programm „Versand
durch Amazon“.
8. Verlängerung der dreitägigen Widerspruchsfrist für
Marktplatzhändler bei durch Amazon gewährten Erstattungen im Rahmen
der A-bis-Z Garantie.

Händlerbefragung der BWB bestätigt massive Abhängigkeit der Marktplatzhändler von Amazon

Die von der BWB durchgeführte Marktbefragung, bei der rund 400 der umsatzstärksten österreichischen Marktplatzhändler am Amazon.de Marktplatz befragt wurden, hat eines deutlich gezeigt: Die heimischen Marktplatzhändler sehen kaum relevante Alternativen zum Amazon Marketplace, um ihre Kunden Online zu erreichen. Ein großer Teil der befragten Marktplatzhändler verkauft fast ausschließlich auf Amazon. Jene Marktplatzhändler, die nach ihren Angaben über Alternativen verfügen, erwirtschaften den weitaus größten Teil ihres Umsatzes auf Amazon.de.

„Aktuell exportieren heimische KMU-Händler Produkte im Wert von rund 300 Millionen Euro über den Amazon Marktplatz. Wir sind überzeugt, dass die Exportumsätze durch die nun erwirkten faireren Rahmenbedingungen beträchtlich steigen werden“, erklärt Rainer Will.

Der Handelsverband begrüßt auch die Empfehlung der BWB an Amazon, in seinen Geschäftsbedingungen zumindest einen Ansprechpartner zu benennen, an den sich die heimischen Händler unmittelbar wenden können.

EU-Wettbewerbskommissarin Vestager eröffnet förmliches Wettbewerbsverfahren gegen Amazon

Die EU-Kommission prüft bereits seit 2018, ob der Konzern Händler auf seiner Plattform benachteiligt. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat laut Bloomberg bekannt gegeben, ein förmliches Wettbewerbsverfahren gegen Amazon zu eröffnen. Konkret geht es darum, ob Amazon sich einen Vorteil dadurch verschafft, dass der der Konzern als Plattform-Betreiber Händler-Daten auswertet, um aussichtsreiche Geschäftsbereiche zu erkennen und dort andere Anbieter zu unterbieten.

„Auch wir werden uns weiterhin mit aller Kraft für FairCommerce einsetzen, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich zu sichern und damit die Chancen der Digitalisierung zu nutzen“, so Rainer Will abschließend.

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