Zusatzurlaub für Beschäftigte in Rettungs- und Sanitätsberufen
Wien (OTS) – Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Rettungs- und Sanitätsberufe (BARS-KV) konnten jetzt erfolgreich abgeschlossen werden. Neben einer Einkommenserhöhung haben die Gewerkschaften vida und GPA-djp auch Verbesserungen im Rahmenrecht geschafft.
Für die Beschäftigten in Wien gibt es rückwirkend mit 1. Februar 2019 eine Einkommenserhöhung von 3,2 Prozent. In allen anderen Bundesländern richtet sich die Steigerung nach den Länderschemata und sie wird rückwirkend mit 1. Jänner ausbezahlt. Eva Scherz von der GPA-djp betont, dass „mit der höheren Bezahlung die wichtige Arbeit der Beschäftigten auch finanziell wertgeschätzt wird“. Erhöht wird auch die Reinigungszulage, zudem gibt es für jedes Kind der ArbeitnehmerInnen ab 2020 eine Kinderzulage.
Zudem wurde verankert, dass alle Beschäftigten ab dem 5. Dienstjahr einen zusätzlichen Urlaubstag bekommen. „Das ist ein wichtiges und starkes Signal an die ArbeitnehmerInnen, die tagtäglich ihr Bestes geben. Für ihre hochwertige Arbeit gibt es mehr Erholung“, so Michaela Guglberger, Sekretärin des Fachbereichs Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida.
Die Arbeitgeberseite des BARS zeigt sich zufrieden, dass die Rahmenbedingungen für die rund 600 Beschäftigten verbessert werden konnten und, dass vor allem beim Thema Zusatzurlaub ein wichtiger Schritt gesetzt wurde.
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