Justizausschuss – Jarolim drängt auf Reform des Weisungsrechts und Gruppenklagen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Justizausschuss – Jarolim drängt auf Reform des Weisungsrechts und Gruppenklagen

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Wien (OTS/SK) – In der heutigen aktuellen Aussprache im Justizausschuss mit Justizminister Clemens Jabloner hat SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim erneut seine Forderung nach einem weisungsfreien Bundesstaatsanwalt und nach Änderungen beim Weisungsrecht im Justizministerium bekräftigt. Insbesonders fordert Jarolim, dass in einem ersten Schritt die unter VP-Ministerin Bandion-Ortner durchgeführte und damals allgemein scharf kritisierte Zusammenlegung der Sektion für „Strafrecht“ und der für „Weisungen“ rückgängig gemacht wird. „Gerade die skandalösen Umstände im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Verfahren und die Konflikte zwischen staatsanwaltschaftlichen Stellen und Organen zeigen die Notwendigkeit einer solchen Trennung“, so der SPÖ-Justizsprecher. ****

ExpertInnen hatten damals schon kritisiert, dass die Zusammenlegung der beiden Sektionen – die v.a. der Demontage eines Sektionschefs diente – extrem problematisch sein werde, weil der Leiter der Straflegistik engen Kontakt mit PolitikerInnen halten muss, während die Leitung der Sektion für Einzelstrafsachen und damit Weisungen möglichst unbeeinflusst von politischen Kontakten und Regierungskonstellationen agieren soll. „Die Anzeigen aus der Staatsanwaltschaft gegen Pilnacek zeigen die massive Problematik mit dieser Konstellation. Es muss wieder zu einer Trennung dieser Bereiche kommen“, so Jarolim. Der beste Weg wäre überhaupt eine weisungsfreie Person an der Spitze der Staatsanwaltschaft.

Kritik gab es von Jarolim daran, dass in Sachen Gruppen- und Sammelklagen durch die Blockade der Wirtschaft und der ÖVP seit Jahren nichts weitergeht. Es gibt bereits einen Vorschlag für ein Gruppenverfahrensgesetz, das für die KonsumentInnen Vorteile brächte und auch die gesetzeskonform agierenden Unternehmen vor „schwarzen Schafen“ schützen würde, erinnerte Jarolim und forderte die ÖVP auf, diese Blockade endlich zu beenden.

Als „juristischen Tiefpunkt“ bezeichnete Jarolim die Änderungen beim Haftungsrecht, die ÖVP und FPÖ heute beschließen wollen. Die Novelle sei „ein Musterbeispiel für schlechte Anlassgesetzgebung“ in Folge eines tragischen Todesfalls einer Touristin durch eine Almkuh. So schreibt auch die Rechtsanwaltskammer in ihrer Stellungnahme von einem „verzichtbaren Beispiel für eine noch dazu missglückte Anlassgesetzgebung“. Der Oberste Gerichtshof sieht „in keinem Punkt einen Gewinn an Rechtssicherheit“ und „keinen erkennbaren Mehrwert“, das Oberlandesgericht Wien sieht „gravierende verfassungsrechtliche Bedenken“, und auch die AK hat eine sehr kritische Stellungnahme abgegeben. „Wir werden diesem schlechten Gesetz nicht zustimmen“, so Jarolim. (Schluss) ah

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