REMINDER: Menschen mit Behinderungen – Gesetzliche Diskriminierung beseitigen!
Wien (OTS) – Die Kärntner Landesregierung behandelt Menschen mit Behinderungen nach wie vor ungleich. Trotz anderslautender Zusagen werden rund 700 Personen, die in so genannten „Zentren für Psychosoziale Rehabilitation“ (ZPSR) leben, nicht in das Kärntner Chancengleichheitsgesetz aufgenommen. Sie bleiben daher auch künftig von individueller Unterstützung und Rehabilitation sowie sozialer und beruflicher Teilhabe ausgeschlossen.
Volksanwaltschaft, Behindertenanwaltschaft, Österreichischer Behindertenrat sowie Selbstvertreter fordern die Kärntner Landesregierung im Rahmen der Pressekonferenz auf, zu ihrem Wort zu stehen und diese Ungleichbehandlung zu beseitigen.
Ort: Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, Völkermarkter Ring 31, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Zeit: 24. Juni 2019, 11:30 Uhr
Mit:
- Behindertenanwältin Isabella Scheiflinger
- Volksanwalt Günther Kräuter
- Vize-Präsidentin des Österreichischen Behindertenrats Eva
Leutner, MAS
(Geschäftsführung pro mente kärnten) - Selbstvertreter und Sprecher der Kärntner Empowerment Bewegung (KEB) Erich Mahler
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