Kurz-Massenanbetung: Freikirchen bedanken sich bei ÖVP für gesetzeswidrige Anerkennung im Jahr 2013 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Kurz-Massenanbetung: Freikirchen bedanken sich bei ÖVP für gesetzeswidrige Anerkennung im Jahr 2013

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Wien (OTS) – Vor dem Hintergrund der Wahlwerbung der „Freikirchen in Österreich“ für ÖVP-Chef Sebastian Kurz fordert die „Initiative Religion ist Privatsache“ umgehend die gesetzliche Aberkennung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit dieser Religionsgemeinschaft. Als Grund für diesen längst fälligen Schritt nennt die Initiative allerdings nicht nur die in Österreich seltsam anmutende gestrige „Massenanbetung“ des ÖVP-Chefs Sebastian Kurz, sondern auch die gesetzeswidrige Anerkennung dieser Religionsgemeinschaft seitens des ÖVP-dominierten Kultusamtes im Jahr 2013. „Die gesetzliche Anerkennung der Freikirchen als einheitliche Religionsgemeinschaft konnte seinerzeit nur unter Verletzung von Gesetzen erfolgen. Aus unerklärlichen Gründen wurden nämlich Bestimmungen, die für die gesetzliche Anerkennung von zentraler Bedeutung sind, außer Acht gelassen. Die zwingend notwendige gemeinsame, eindeutige Lehre war beispielsweise vorgeschoben und der frühere Bestand als Bekenntnisgemeinschaft war nicht gegeben. Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass sowohl die Katholische Kirche als auch die Evangelische Kirche sich massiv für die Anerkennung der Freikirchen eingesetzt haben“, erinnert Sprecher Eytan Reif. Die gestrige Veranstaltung betrachtet Reif folglich als „längst fälligen politischen Tribut der Freikirchen an die ÖVP“. Als „äußerst bedenklich, jedoch kaum überraschend“ wertet Reif zudem die Teilnahme Christoph Schönborns an der Veranstaltung, denn „die politische Unterstützung, die Kurz von der Katholischen Kirche erhält, ist selbst für österreichische Verhältnisse rekordverdächtig“.

Bedenken hegt auch der Wiener Experte für Religionsrecht Univ.-Prof. Mag. Dr. Stefan Schima: „Die im Verordnungsweg erfolgte Anerkennung der ‚Freikirchen in Österreich‘ im Jahr 2013 stellt sich – wie in der rechtswissenschaftlichen Literatur schon mehrfach festgestellt wurde – als rechtlich problematisch dar. Die zuständige Ministerin hat damals fünf Freikirchen als eine Art Gesamtkirche erfasst, und auf diese Weise wurde insbesondere an das vom Gesetzgeber geforderte Mindestmitgliederzahlkriterium für eine Anerkennung (zwei Promille der österreichischen Wohnbevölkerung – das wären derzeit etwa 17.000 Personen) in erstaunlich flexibler Weise herangegangen.“

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