SPÖ fordert wirksame Sanktionen gegen „Mietwucher“ – Becher will neuen Straftatbestand im Verwaltungsrecht | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

SPÖ fordert wirksame Sanktionen gegen „Mietwucher“ – Becher will neuen Straftatbestand im Verwaltungsrecht

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Wien (OTS/SK) – Wirksame Maßnahmen gegen den „Mietwucher“ fordert SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher heute in einer Pressekonferenz. Bei im Prinzip ja geregelten Richtwertmieten werde jährlich in Wien 46 Mio. Euro allein bei Neuabschlüssen ungerechtfertigt zu viel Miete bezahlt, so die Ergebnisse einer Studie von Mietervereinigung und Stadt Wien. Ein Grund dafür seien auch die fehlenden Sanktionen bei vorsätzlich überhöhter Miete, die dazu führen, dass manche Vermieter trotz Verurteilungen immer wieder überhöhte Mieten verlangen, so Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung. Auch die Strafrechtsprofessorin Katharina Beclin hält Maßnahmen im Verwaltungsstrafrecht für angemessen; schließlich sei Wohnen ein soziales Grundrecht. ****

Eine Ursache für die explodierenden Mieten sei, dass die teils systematische, unrechtmäßige Bereicherung durch vorsätzlich überhöhte Mieten derzeit in der Praxis gänzlich ungeahndet bleibe. „Überhöhte Mieten zu verlangen, ist de facto ein Kavaliersdelikt“, kritisiert Becher. Eine Untersuchung der Mietervereinigung mit der Mieterhilfe der Stadt Wien von November 2018 bis Februar 2019 mit 500 Mietzinsüberprüfungen in Wiener Altbauten zeigte, dass 80 Prozent (400) der überprüften Mieten deutlich überhöht waren. Im Schnitt wurden monatlich rund 3,50 Euro pro Quadratmeter zu viel verlangt; pro Wohnung etwa 210 Euro im Monat. ExpertInnen schätzen das Volumen dieser auf Dauer angelegten und damit gewerblichen Betrügereien auf wenigstens 46 Millionen Euro im Jahr bei Neuabschlüssen von Mietverträgen.

Elke Hanel-Torsch, Wiener Landesvorsitzende der Mietervereinigung, schilderte dazu drastische Fälle aus der Praxis. Besonders ärgerlich sei, wenn Vermieter, obwohl sie wegen überhöhten Mietzins zu einer Rückzahlung verurteilt wurden, beim nächsten Mieter genau dieselbe überhöhte Miete wieder verlangen, wie in einem Fall geschehen. Es brauche deshalb auch strafrechtliche Konsequenzen, so Hanel-Torsch. Unterstützung dafür kam von Katharina Beclin. Sie verwies darauf, dass man heute schon bei kleinen Eigentumsdelikten mit dem Strafrecht in Konflikt komme, es brauche deshalb zumindest bei krassen Fällen, etwa im Wiederholungsfall, strafrechtliche Konsequenzen. „Wohnen ist schließlich ein soziales Grundrecht.“

Der Vorschlag der SPÖ sieht vor, für den Wiederholungsfall einen Verwaltungstatbestand „Mietwucher“ zu schaffen, der ein Offizialdelikt sein soll. Die Strafhöhe soll 300 Prozent der zu hoch bemessenen Mieteinnahmen betragen, um auch ausreichend präventiv zu wirken. Gleichzeitig soll die gerichtliche Feststellung von Mietzinsüberschreitungen automatisch zu einer Entfristung des Mietverhältnisses führen. „Es ist mir wichtig, den Menschen die Angst zu nehmen, damit auch jene mit befristeten Mietverträgen zu ihrem Recht kommen.“

Die SPÖ wird im Nationalrat kommenden Mittwoch einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen. Besonders optimistisch, dass die Regierungsparteien dem zustimmen, ist Becher nicht. „Seit 14 Monaten ist die Regierung untätig gegen die explodierenden Mietkosten. Und für den seit einem Jahr angekündigten Mietrechtskonvent gibt es noch nicht einmal einen Termin“, kritisiert sie. (Schluss) mr/ah/mp

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