Von SVB zur SVS: Soziale Absicherung für Bauern in Zukunft gesichert
Wien (OTS) – Zur Generalversammlung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) am Mittwoch, den 20. März 2019, begrüßte deren Obfrau Vizepräsidentin ÖKR Theresia Meier die Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertreter aus ganz Österreich in der SVB-Hauptstelle in Wien. Im Zentrum stand der Budgetvoranschlag für das Jahr 2019 sowie die Zukunft der bäuerlichen Sozialversicherung im neuen gemeinsamen Träger der Stelbstständigen (SVS), dessen Überleitungsausschuss ab 1. April 2019 parallel zu den SVB-Gremien arbeiten wird und bestimmte Aufgaben übernimmt, bis er mit 1.1.2020 in den geschäftsführenden Verwaltungsrat der SVS übergeht.
Obfrau Theresia Meier hob in ihrem Bericht die Fusion mit der SVA hervor und berichtete von den laufenden Vorbereitungen. „Die neue SVS ist ein guter Weg für uns beide“, betonte sie den Nutzen, gemeinsam etwas Neues zu schaffen. Anstelle der bisherigen SVB-Selbstverwaltungsgremien werden ab 1.1.2020 der Verwaltungsrat, die Hauptversammlung sowie Landesstellenausschüsse eingerichtet. Von den 10 Mitgliedern des Verwaltungsrates werden drei aus der Bauernschaft kommen, sowie 29 SVS Versichertenvertreter und 6 Senioren- und Behindertenvertreter in der Hauptversammlung vertreten sein. Die Landesstellenausschüsse in den Bundesländern werden mit 6 bzw. 3 Versichertenvertretern besetzt.
Der gemeinsame Träger (SVS) wird weiterhin alle Sparten, Kranken-Unfall- und Pensionsversicherung umfassen und Service und Leistungen in vollem Umfang anbieten. Auch für bäuerliche Familien derzeit sehr wichtige Angebote wie Gesundheitsaktionen und Betriebshilfe wird es weiterhin geben. Das Beratungsservice wird in bisheriger Qualität weitergeführt. Die Obfrau betonte weiters, dass es durch die Fusion der beiden Sozialversicherungsträger zu keinen Änderungen im Beitrags- und Leistungsrecht kommt und die Sozialversicherungsgesetze der Bauern (BSVG) und der Gewerblichen Wirtschaft (GSVG, FSVG) parallel weiterbestehen.
Allerdings gibt es die Vorgabe der Regierung im Sinne der Versicherten speziell im Bereich der Krankenversicherung eine Leistungsharmonisierung durchzuführen. Dies wäre allerdings ein weiterer Schritt, wozu es derzeit noch keine Verhandlungen oder Gespräche gibt.
Obfrau Meier stellte den Abschluss der Einarbeitung der neuen Einheitswertbescheide als Basis der Beitragsberechnung im heurigen Jahr in Aussicht. 550 000 Bescheide wurden bereits bearbeitet, der Rest wird 2019 abgeschlossen sein. Ein Ziel ist es ebenfalls, die Beitragsrückerstattungen aus der Steuerreform 2015 als Unterstützung für Betriebe, deren Einheitswert um mindestens 10 % steigt, ebenfalls heuer noch fertig anzuweisen.
Generaldirektor Mag. Franz Ledermüller stellte das Budget der SVB für das Jahr 2019 vor, welches insgesamt ein Volumen von 3,4 Milliarden Euro für die bäuerliche soziale Absicherung umfasst und erläuterte die Positionen der Kranken- Unfall- und Pensionsversicherung sowie des Pflegegeldes.
In der Krankenversicherung wird ein Jahresüberschuss von mehreren Millionen Euro erwartet, der sich durch die gemeinsame Finanzierung der Unfallversicherung relativiert. Der Wegfall des Bundesbeitrages zur Unfallversicherung in Millionenhöhe ergibt nach wie vor einen Bilanzverlust in diesem Bereich, der durch die Krankenversicherung ausgeglichen wird.
Eine Vorausberechnung unter Berücksichtigung von Rücklagen – dies unter der Annahme der heute bestehenden gesetzlichen Vorgaben – und durch die positive Gebarung in der Krankenversicherung ergibt, dass die Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung bis ins Jahr 2030 gesichert werden kann.
Der Generaldirektor zeigte sich mit den Entwicklungen und Vorbereitungsarbeiten zum neuen Sozialversicherungsträger der Selbstständigen zufrieden und verdeutlichte die drei vordringlichsten Ziele für 2020; einen für alle Versicherten erkennbaren gemeinsamen Träger mit gemeinsamem Außenauftritt zu schaffen, die Unfallversicherung der gewerblich Versicherten in die SVS zu integrieren und einen Gesamtvertrag mit der Ärzteschaft als Basis für künftige, harmonisierte Leistungen der Krankenversicherung zu erreichen.
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