VSV/Kolba: Schadenersatz gegen VW noch nicht verjährt | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

VSV/Kolba: Schadenersatz gegen VW noch nicht verjährt

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Wien (OTS) – In Österreich kommt die Sammelklage-Aktion des VKI ins Stocken. Bereits vier von 16 Landesgerichten wollen vorweg Senatsbesetzung und internationale Zuständigkeit klären.

„Bis diese Frage sechzehnmal bis zu OGH und EuGH geklärt ist, vergehen Jahre,“ weiß Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines aus jahrelanger Erfahrung. „Es ist in der Verantwortung von Konsumentenschutzministerin Hartinger, diesen Umweg durch Klagen in Österreich provoziert zu haben. Ich hätte die Einführung einer Verbandsmusterfeststellungsklage in Österreich oder eine Sammelklage in Deutschland vorgeschlagen. Beides blieb ohne Antwort.“

In Deutschland hat der vzbv am 1.11.2018 gegen VW eine Musterfeststellungsklage eingebracht. Man kann sich dort – auch als österreichischer Geschädigter – kosten- und risikolos bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung zum Klageregister anmelden. Bislang gibt es keinen Termin für eine solche Verhandlung.

„Der VSV hilft österreichischen Geschädigten über die Web-Site www.klagen-ohne-risiko.at bei der Formulierung der Anmeldung im Klageregister des Bundesamtes für Justiz,“ eröffnet Kolba eine Aktion, die im Herbst nach tausend Anmeldungen schon beendet worden war, neuerlich für die Mitglieder des VSV.

In Deutschland gibt es klare Rechtsmeinungen, dass:

– die dreijährige Verjährungsfrist erst mit der konkreten Einladung zum Update zu laufen beginnt und

– im Übrigen bereits die Einbringung der Klage am 1.11.2018 die laufende Verjährung gestoppt hat.

„Die Ansprüche sind daher noch nicht verjährt und es macht Sinn, sich nun doch noch anzumelden, da der Bundesgerichtshof (BGH) inzwischen in einem Hinweisbeschluss zu erkennen gegeben hat, dass er den geschädigten VW-Kunden wohl Recht geben werde,“ erklärt Kolba.

Service: Tipps und Hilfe für Mitglieder auf www.klagen-ohne-risiko.at

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