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EANS-News: OMV Aktiengesellschaft / Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz

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kein Stichwort

Wien – OMV Aktiengesellschaft
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059

ACHTUNG:

Dieser Bericht ist aus rechtlichen Gründen notwendig, um Aktien aus den langfristigen, leistungsabhängigen Incentive- und Vergütungsprogrammen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Geschäftsführung im OMV Konzern übertragen zu können. Bei den im Dokument angeführten Aktien-Anzahlen handelt es sich um Maximum-Angaben. Die tatsächlich zu übertragende Anzahl an Aktien hängt von der Erreichung verschiedener Kriterien und insbesondere auch noch von einem Beschluss des Aufsichtsrats der OMV Aktiengesellschaft ab und kann wesentlich geringer ausfallen.

Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der OMV Aktiengesellschaft („OMV“ oder „Gesellschaft“) vom 18. Mai 2016 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits bei Beschlussfassung im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/ der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Long-Term-Incentive Plänen einschließlich Matching Share Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre zu veräußern oder zu verwenden (Bezugsrechtsausschluss). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Tranchen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für die Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV beabsichtigen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und zu beschließen, maximal 173.931 Stück (für Vorstandsmitglieder) sowie maximal 575.870 Stück (für sonstige Führungskräfte) an eigenen Aktien der Gesellschaft im Rahmen des von der Hauptversammlung der OMV am 18. Mai 2016 genehmigten Long Term Incentive Plans 2016 (LTIP 2016) und des von der Hauptversammlung der OMV am 22. Mai 2018 genehmigten Aktienteil des Jahresbonus 2018 („Equity Deferral“, ehemals Matching Share Plan) an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte zuzuteilen. Die tatsächlich zu übertragende Anzahl an eigenen Aktien hängt von der tatsächlichen Zielerreichung aus den angeführten Programmen sowie von einem Beschluss des Aufsichtsrats der OMV ab und wird separat veröffentlicht. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV, vertreten durch den Vergütungsausschuss, erstatten daher folgenden

B E R I C H T:

1. Long Term Incentive Plan 2016

Zweck und Ziele des Plans

Beim Long Term Incentive Plan (LTIP) 2016 handelt es sich um ein leistungsbasiertes und langfristiges Vergütungsinstrument für die Vorstandsmitglieder und ausgewählte Führungskräfte des OMV Konzerns, das die mittel- und langfristige Wertschöpfung in der OMV fördern und die Interessen der Geschäftsleitung und der Aktionäre verbinden soll, indem der Geschäftsleitung die Möglichkeit eingeräumt wird, leistungsabhängig (gemessen an Schlüsselkennzahlen, die an die mittelfristige Strategie und den Shareholder Return geknüpft sind) Aktien an der Gesellschaft zu erhalten. Der Plan zielt weiters darauf ab, das Eingehen unangemessener Risiken zu verhindern.

Teilnahmeberechtigung

Vorstandsmitglieder sind zur Teilnahme verpflichtet. Ausgewählte Führungskräfte des OMV Konzerns können am LTIP 2016 teilnehmen. Die Auswahl der Führungskräfte, die am LTIP 2016 teilnehmen können, wurde vom Vorstand der OMV getroffen. Potentielle Aktienzuteilungen basieren auf den Leistungen der jeweiligen Führungskraft im jeweiligen Jahr und können auch gar nicht oder bloß anteilig gewährt werden.

Aktienbesitzrichtlinien

Für die Teilnahme am LTIP 2016 besteht kein Erfordernis eines Vorab-Investments in OMV Aktien, jedoch sind die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte verpflichtet, ein angemessenes Ausmaß an Aktien an der Gesellschaft aufzubauen und bis zu ihrer Pensionierung oder ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu halten. Das Aktienbesitzerfordernis ist als Prozentsatz des jährlichen Bruttogrundgehalts (14-mal (i) das Jänner-Bruttogrundgehalt oder (ii) das Bruttogrundgehalt des ersten Dienstmonats als Teilnehmer am LTIP 2016) festgelegt:

  • Vorstandsvorsitzender: 200%
  • Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: 175%
  • Andere Vorstandsmitglieder: 150%
  • Führungskräfte: 75%

Vorstandsmitglieder müssen den erforderlichen Aktienbesitz innerhalb von 5 Jahren nach Beginn ihres jeweiligen laufenden Vorstandsvertrages erreichen.

Grundlage für die Berechnung der jeweils erforderlichen Anzahl an Aktien ist der durchschnittliche Aktienkurs während des 3-Monats Zeitraums von 1. Jänner 2016 bis 31. März 2016 (= durchschnittlicher Schlusskurs an der Wiener Börse). Die berechnete Anzahl an Aktien wird aufgerundet. Nach Erreichung des oben genannten Prozentsatzes haben Änderungen des Aktienkurses keinen Einfluss mehr auf die erforderliche Anzahl an Aktien. Wenn und soweit es zu Gehaltserhöhungen bei Vorstandsmitgliedern kommt, ist die erforderliche Aktienanzahl anzupassen.

Aktien, die im Rahmen des Aktienteils des Jahresbonus („Equity Deferral“, ehemals Matching Share Plan) für Vorstandsmitglieder oder im Rahmen des LTIP 2016 oder eines früheren LTIPs übertragen werden sowie für frühere LTIPs und/ oder Stock Option Pläne getätigte Investments, werden auf das Aktienbesitzerfordernis angerechnet, sofern diese auf einem OMV Treuhanddepot gehalten werden. Privat gehaltene Aktien können auf das OMV Treuhanddepot übertragen werden, um für das Aktienbesitzerfordernis angerechnet zu werden.

Etwaige Dividenden aus den auf den Treuhanddepots gehaltenen Aktien werden in bar ausbezahlt. Führungskräfte trifft keine Haltepflicht, wenn das Halten von Aktien an der Gesellschaft in Ländern, in denen diese Führungskräfte tätig sind, gesetzlich verboten ist.

Ausmaß der Zuteilung

Die maximale Zuteilung von Aktien unter dem LTIP 2016 wird als Prozentsatz des jährlichen Bruttogrundgehalts festgelegt:

  • 175% für den Vorstandsvorsitzenden
  • 150% für den stellvertretenden Vorstandvorsitzenden
  • 125% für die anderen Mitglieder des Vorstands
  • 112,5% für Führungskräfte

Sollte das betreffende Mitglied des Vorstands nach dem 1. Jänner 2016 bestellt werden, so ist die Zuteilung für das Jahr 2016 anteilig zu bemessen. Dasselbe gilt für ein Ausscheiden während des Jahres 2016. Die Zuteilung an Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsrat oder den Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats. Die Zuteilung an sonstige Führungskräfte erfolgt durch den Vorstand.

Planmechanismen

Die maximale Aktienanzahl, die am Anspruchstag einer Teilnehmerin bzw. einem Teilnehmer eingeräumt werden kann, wird wie folgt berechnet: Der jeweilige Betrag für die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer (ermittelt anhand des Prozentsatzes wie oben unter „Ausmaß der Zuteilung“ dargestellt) geteilt durch den durchschnittlichen OMV Aktienkurs (= Schlusskurs an der Wiener Börse) während des 3-Monats Zeitraums von 1. Jänner 2016 bis 31. März 2016. Die ermittelte Zahl an Aktien wird abgerundet. Vor dem Anspruchstag sind die potenziellen Aktien „virtuell“, das heißt, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer halten die Aktien nicht und haben keine Stimm- und Dividendenrechte. Nach dem Leistungszeitraum wird die endgültige Anzahl an Aktien je nach Erreichung der Leistungskriterien festgelegt und am Anspruchstag an die Teilnehmerinnen und die Teilnehmer übertragen.

Die endgültige Anzahl der zu gewährenden Aktien errechnet sich durch Multiplikation der maximalen Aktienzuteilung mit dem Gesamtprozentsatz der Zielerreichung.

Tag des Inkrafttretens und Laufzeit

  • Planbeginn: 1. Jänner 2016
  • Leistungszeitraum: 3 Jahre (1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2018)
  • Anspruchstag: 31. März 2019

Leistungskriterien und Gewichtung

Die Leistungskriterien zielen auf nachhaltige Wertschöpfung in drei Leistungsbereichen ab: Total Shareholder Return (70%), Cashflow Elemente (20%) und Nachhaltigkeitselement (10%).

Im Jahr 2016 wurden die konkreten Leistungskriterien für den Leistungszeitraum (1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2018) festgelegt und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mitgeteilt. Festgelegte Leistungskriterien dürfen nicht mehr geändert werden. Um jedoch die Anreizwirkung, die das Programm entfalten soll, weiterhin beizubehalten, kann der Aufsichtsrat nach eigenem Ermessen die Werte für Schwelle/Ziel/Zielüberschreitung anpassen (nicht jedoch die Kriterien als solche), wenn sich die Marktbedingungen signifikant ändern und/oder beim Eintreten spezieller Umstände.

Aktienübertragung/Auszahlung

Soweit das Aktienbesitz-Erfordernis nicht erfüllt ist, erfolgt die Auszahlung automatisch in Form von Aktien bis dieses Erfordernis erfüllt ist. Andernfalls können die Vorstandsmitglieder zwischen (i) Einmalzahlung in Aktien und (ii) einmaliger Barzahlung und Führungskräfte zwischen (i) Einmalzahlung in Aktien, (ii) einmaliger Barzahlung oder (iii) Barzahlung in Raten wählen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mussten diese Entscheidung spätestens im 3. Quartal des Jahres, in welchem der Plan begonnen hat, treffen. Wenn eine solche Entscheidung aufgrund des Vorliegens von Compliance-relevanten Informationen nicht getroffen werden konnte, erfolgt die Zahlung automatisch in bar (Einmalzahlung). Die Übertragung von Aktien oder Barauszahlung an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt in der Regel netto nach Abzug von Steuern (in Österreich Lohnsteuerabzug).

Wenn die Genehmigung für die Aktienübertragung durch den Aufsichtsrat am Anspruchstag oder früher erteilt wurde, wird die Übertragung der unter dem LTIP 2016 zu übertragenden Aktien am nächsten auf den Anspruchstag folgenden Werktag durchgeführt. Ansonsten findet die Übertragung zu Beginn des auf die Genehmigung folgenden Monats statt, jeweils sofern dem nicht etwaige rechtliche Beschränkungen entgegenstehen. Die Gesellschaft übernimmt nicht das Aktienkursrisiko, welches durch eine Verzögerung oder die Übertragung hervorgerufen wird.

Sofern eine Auszahlung in bar erfolgt, errechnet sich der Betrag vom Durchschnittskurs (= Durchschnitt der Schlusskurse der OMV-Aktie an der Wiener Börse) beginnend 14 Werktage (an denen die Wiener Börse geöffnet hat) vor dem Anspruchstag bis zum Anspruchstag (sollte dies kein Werktag sein, dem entsprechenden Werktag davor).

Sollte irgendeine Auszahlung in bar oder eine Aktienübertragung auf falschen Informationen beruhen, werden die Beträge entsprechend korrigiert.

Regeln beim Ausscheiden von Planteilnehmerinnen bzw. Planteilnehmern

  • Durch eigenes Verschulden ausscheidende Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Noch nicht fällige Aktienansprüche verfallen.
  • Ohne eigenes Verschulden ausscheidende Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Noch nicht fällige Aktienansprüche bleiben bestehen.
  • Eintritt in den Ruhestand, dauernde Erwerbsunfähigkeit: Noch nicht fällige Aktienansprüche bleiben bestehen.
  • Ableben: Noch nicht fällige Aktienansprüche werden per Sterbedatum bewertet und in bar ausgezahlt. Der Wert wird auf Basis der tatsächlichen Zielerreichung bis zum Sterbedatum und der Budget- bzw. MTP-Zahlen für die verbleibende Zeit berechnet.

Kontrollwechsel in der Aktionärsstruktur

Falls ein Kontrollwechsel bei OMV zu einer vorzeitigen Beendigung der Bestellung eines Vorstandsmitglieds und/oder des Vorstandsvertrags durch das Unternehmen führt, wird die gewährte Zuteilung zur Gänze gemäß der prognostizierten Zielerreichung zu diesem Zeitpunkt sofort in bar zur Auszahlung gebracht. Jegliche anderen vorzeitigen Beendigungen in Folge eines Kontrollwechsels bei OMV führen zur Anwendung der Regeln beim Ausscheiden (siehe oben).

2. Aktienteil des Jahresbonus 2018 („Equity Deferral“, ehemals Matching Share Plan)

Planzweck und -ziele

Der Aktienteil des Jahresbonus 2018 („Equity Deferral“, ehemals Matching Share Plan) ist als integrierter Bestandteil der jährlichen Bonus-Vereinbarung ein langfristiges Incentive- und Vergütungsinstrument für die Mitglieder des Vorstands, das die Bindung an das Unternehmen und Angleichung an Aktionärsinteressen durch ein langfristiges Investment in gesperrte Aktien der OMV fördert. Der Plan soll außerdem das Eingehen unangemessener Risiken verhindern. Der Aktienteil des Jahresbonus sieht eine Übertragung von Aktien vor, die dazu verwendet werden, die Eigeninvestment- und Aktienbesitz-Erfordernisse gemäß bestehenden und künftigen Long Term Incentive Plänen zu erreichen, bis die diesbezüglichen Erfordernisse erfüllt sind (siehe unten Übertragung/Auszahlung). Alle gemäß dem Aktienteil des Jahresbonus 2018 zu gewährenden Aktien werden für solche Eigeninvestment- und Aktienbesitz-Erfordernisse angerechnet, auf ein von der Gesellschaft verwaltetes Treuhandkonto übertragen und unterliegen einer Behaltefrist.

Auf der Grundlage des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2018 wird an die Mitglieder des Vorstands eine Aktienzuteilung gewährt, die 1/ 3 ihres Jahresbonus entspricht. Die anderen 2/3 des Jahresbonus werden als Cash Bonus ausbezahlt. Insgesamt kann der Jahresbonus maximal 180% des im jeweiligen Vorstandsvertrag festgesetzten Zielbonus betragen.

Leistungskriterien und Gewichtung

Der Jahresbonus beruht auf folgenden Leistungskriterien: 80% finanzielle Ziele, 20% operative Ziele. Zusätzlich ist ein Nachhaltigkeits-Multiplikator mit einem Wert zwischen 0,8 und 1,2 (entspricht +/- 20%) auf die Gesamtzielerreichung anwendbar, welcher nach Ermessen des OMV Aufsichtsrats auf Basis von vorab festgelegten Kriterien bestimmt wird.

Die gewährten Aktien werden reduziert oder sind zurückzuerstatten, wenn ein Rückforderungsfall eintritt. Falls die Zuteilung der Aktien auf einer falschen Berechnung des Bonus beruht, sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, die Vorteile, die aufgrund der falschen Werte erhalten wurden, zurückzuerstatten.

Die für den Jahresbonus definierten Leistungskriterien dürfen während der Laufzeit des Aktienteils des Jahresbonus nicht geändert werden. Allerdings kann – um die Anreizwirkung des Programms aufrecht zu erhalten – der Aufsichtsrat nach eigenem Ermessen die Werte für Schwelle/Ziel/Maximum der Finanzziele (jedoch nicht die Leistungskriterien an sich oder den Anspruch eines Vorstandsmitglieds) bei wesentlichen Änderungen der äußeren Einflussfaktoren anpassen, abhängig vom tatsächlichen Öl-/Gaspreis, dem Wechselkurs, usw. im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen. Die Anpassung kann in beide Richtungen erfolgen und wird vom OMV Aufsichtsrat festgelegt.

Planmechanismen

Nach der Festlegung des tatsächlichen Jahresbonus durch den Aufsichtsrat wird ein Drittel des tatsächlichen Jahresbonus in Aktien zugeteilt und gesperrt, die übrigen zwei Drittel werden bar ausgezahlt. Die Aktienzuteilung erfolgt netto (nach Steuerabzug) in Aktien der Gesellschaft, welche auf ein von der Gesellschaft verwaltetes Treuhandkonto übertragen werden und für drei Jahre zu halten sind (Halteperiode). Etwaige Dividenden aus übertragenen Aktien werden in bar an die Mitglieder des Vorstands ausbezahlt.

Ermittlung der Anzahl von Aktien

Die Zahl der zugeteilten Aktien wird wie folgt berechnet:

Ein Drittel des Bruttobetrags des tatsächlichen Jahresbonus geteilt durch den durchschnittlichen OMV Aktienkurs (= Schlusskurs an der Wiener Börse) während des 3-Monats Zeitraums von 1. November 2018 bis 31. Jänner 2019. Die ermittelte Zahl an Aktien wird abgerundet. Vorstandsmitgliedern kann maximal ein Drittel des Jahresbonus in Form von Aktien gewährt werden (d.h. ein Drittel der maximalen Gesamtzielerreichung von 150% und dem maximalen Nachhaltigkeits-Multiplikator von 20%).

Tag des Inkrafttretens und Laufzeit

  • Planbeginn: 1. Jänner 2018 als integrierter Bestandteil des Annual Bonus (Jahresbonus)
  • Anspruchstag: 31. März 2019, abhängig von der Zustimmung durch den Aufsichtsrat
  • Behaltedauer des Aktienanteils ("Equity Deferral"): 3 Jahre ab dem Anspruchstag

Übertragung/Auszahlung

Wenn die Genehmigung für die Aktienübertragung durch den Aufsichtsrat am Anspruchstag oder früher erteilt wurde, wird die Übertragung der Bonusaktien am nächsten auf den Anspruchstag folgenden Werktag durchgeführt, ansonsten findet die Übertragung zu Beginn des auf die Genehmigung folgenden Monats statt. Da die Auszahlungsmodalitäten des Plans vordefiniert sind und keiner aktiven Entscheidung durch die einzelnen Vorstandsmitglieder bedürfen, kann der Transfer unabhängig von Handelssperren erfolgen. Die Gesellschaft übernimmt nicht das Aktienkursrisiko, welches durch eine Verzögerung oder die Übertragung hervorgerufen wird.

Die Übertragung von Aktien an die Teilnehmer erfolgt netto nach Abzug von Steuern, sofern dem nicht etwaige rechtliche Beschränkungen entgegenstehen. Die Aktien müssen ab dem Anspruchstag drei Jahre lang gehalten werden.

Zusätzlich zu den im LTIP und Jahresbonus definierten Begrenzungen wird vom Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied ein Maximalbetrag für die jährliche Gesamtvergütung festgelegt. Diese maximale Gesamtvergütung setzt sich aus der Fixvergütung, dem Jahresbonus (Cash Bonus und Equity Deferral am Anspruchstag) und der Auszahlung unter dem LTIP (Cash oder Aktienwert am Anspruchstag) zusammen. Für die Bestimmung des Werts der Aktien aus dem Equity Deferral und dem LTIP wird der OMV Aktienkurs am Anspruchstag herangezogen.

Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstands

Es gelten die bereits oben für den LTIP 2016 dargestellten Regeln, wobei abweichend davon im Fall des Ausscheidens ohne eigenes Verschulden oder aufgrund des Eintritts in den Ruhestand oder dauernder Erwerbsunfähigkeit das Aufrechterhalten noch nicht fälliger Ansprüche im Ermessen des Aufsichtsrats steht.

Rückforderung

Unter den folgenden Voraussetzungen kann der Aufsichtsrat die Zahl der Aktien, welche unter dem Aktienteil des Jahresbonus zugeteilt wurden, reduzieren oder von Vorstandsmitgliedern die Rückübertragung der Aktien, die aus dem Aktienteil des Jahresbonus gewährt wurden, fordern:

  • Anpassung eines bereits festgestellten Jahresabschlusses aufgrund eines Fehlers
  • Erhebliches Versagen des Risiko-Managements, welches zu beträchtlichen Schäden führt (wie beispielsweise Deep Water Horizon Unfall, Texas City Refinery Unfall)
  • Erhebliches Fehlverhalten durch ein Mitglied des Vorstands, durch welches österreichische Gesetze verletzt werden

3. Zahl der zuteilbaren Aktien

Aufgrund der genannten Kriterien des LTIP 2016 und des Aktienteils des Jahresbonus 2018 und der maximalen Zielerreichungen kann an die einzelnen aktiven und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und die sonstigen Führungskräfte maximal die unten dargestellte Zahl von Aktien zugeteilt werden. Die tatsächliche zu übertragende Anzahl an eigenen Aktien hängt von einem Beschluss des Aufsichtsrats der OMV ab und wird separat veröffentlicht.

(i) Derzeitige und ehemalige Vorstandsmitglieder:

Vorstandsvorsitzender: 86.691
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender/Vorstandsmitglied zuständig für Upstream: 43.334
Vorstandsmitglied zuständig für Finanzen: 29.834
Vorstandsmitglied zuständig für Downstream: 14.072
Ehemalige Vorstandsmitglieder: 0

(ii) Sonstige Führungskräfte: 575.870

Die oben angegebenen Stückzahlen sind Brutto-Stückzahlen bei maximal möglicher Zielerreichung. Die tatsächliche Zahl der übertragenen Aktien wird nach Feststellung der tatsächlichen Zielerreichung einem Nettobetrag nach Abzug der anfallenden Steuern und Abgaben entsprechen und nach Übertragung auf der Homepage der OMV (https://www.omv.com/de/investor-relations/omv-share/mandatory-disclosures) bekannt gemacht.

4. Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre

Wie oben dargestellt sollen im Rahmen des LTIP 2016 und des Aktienteils des Jahresbonus 2018 Mitgliedern des Vorstands und weiteren Führungskräften des OMV Konzerns eigene Aktien der Gesellschaft zugeteilt werden. Damit beabsichtigt OMV insbesondere, den Fokus der teilnehmenden Personen auf den langfristigen Unternehmenswert und die Identifikation mit dem Unternehmen zu steigern. Bei dem LTIP 2016 und dem Aktienteil des Jahresbonus 2018 handelt es sich um leistungsbasierte und langfristige Incentive- und Vergütungsinstrumente, die die mittel- und langfristige Wertschöpfung in der OMV fördern, die Interessen des Managements und der Aktionäre in Übereinstimmung bringen und Risiken minimieren sollen. Dafür ist es notwendig, in Bezug auf die unter dem LTIP 2016 und dem Aktienteil des Jahresbonus 2018 zuzuteilenden eigenen Aktien der Gesellschaft die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen.

Der LTIP 2016 wurde von der Hauptversammlung der OMV am 18. Mai 2016 genehmigt. Der Aktienteil des Jahresbonus 2018 wurde von der Hauptversammlung der OMV am 22. Mai 2018 genehmigt.

Hinsichtlich der erwähnten Verwendung der eigenen Aktien überwiegt daher insgesamt das Gesellschaftsinteresse gegenüber dem Nachteil der Aktionäre durch den Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit bei einer Verwendung bzw. Veräußerung der eigenen Aktien der Gesellschaft. Der Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit ist aus den dargestellten Gründen bei Abwägung aller zu berücksichtigenden Umstände erforderlich, geeignet, angemessen, liegt im Interesse der Gesellschaft und ist daher sachlich gerechtfertigt.

Wien, im Februar 2019 Der Vorstand und der Aufsichtsrat

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
A-1020 Wien
Telefon: +43 1 40440/21600
FAX: +43 1 40440/621600
Email: investor.relations@omv.com
WWW: http://www.omv.com
ISIN: AT0000743059
Indizes: ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

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