Kollektivvertragsverhandlungen im Sozialbereich:
Österreich (OTS) – Die österreichische Jugendhilfe betreut oder unterstützt laufend ca. 40.000 Kinder in schwierigen Lebenssituationen. Der Dachverband der Österreichischen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ) ist Teil der Sozialwirtschaft. 13.000 MitarbeiterInnen sind in der Jugendhilfe tätig, die von der Sozialwirtschaft in den Kollektivvertragsverhandlungen vertreten werden.
Zu den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen nehmen wir als DÖJ wie folgt Stellung:
1. Wir begrüßen jene vorgesehenen Neuregelungen, mit denen auf die
speziellen Bedürfnisse der Kinder- und Jugendhilfe eingegangen werden
soll: Die geplante Neuregelung der Ferienaktionen erleichtert es, mit
Kindern und Jugendlichen länger als 6 Tage auf Urlaub zu fahren. Die
geplante Änderung hinsichtlich Dienstübergabe ermöglicht einen
gleich bleibenden – und damit den Kindern Sicherheit gebenden –
Dienstplan durchzuführen.
2. Der DÖJ spricht sich aber strikt gegen eine 35-Stunden Woche aus!
* Erziehung lässt sich nicht rationalisieren bzw. zeitlich
verkürzen. Leidtragende einer Arbeitszeitverkürzung wären die Kinder
und Jugendlichen, da sie sich auf noch mehr Bezugspersonen einstellen
und einen noch häufigeren Beziehungswechsel erdulden müssten.
* Die Arbeitszeit in der Jugendhilfe wurde im Rahmen früherer
Verhandlungen bereits von 40 auf 38 Stunden herabgesetzt. Derzeit
gibt es keinen gesellschaftlichen Konsens für eine weitere
Verringerung. Wir fragen, warum genau jener Bereich eine
Vorreiterrolle spielen soll, in dem die Arbeit grundsätzlich nicht
durch Rationalisierung verringert werden kann.
* Eine Verkürzung der Wochen-Arbeitszeit würde
Doppelbesetzungen in Einrichtungen gefährden, die wesentlich für
qualitätsvollen Kinderschutz sind. Denn die Übernahme der Mehrkosten
einer 35-Stundenwoche sind von den Ländern nicht abgesichert. Nur in
wenigen Bundesländern werden die Ergebnisse der
Kollektivvertragsverhandlungen zur Grundlage der Kostenerstattung an
die privaten Jugendhilfeeinrichtungen gemacht.
Gerald Herowitsch-Trinkl
Obmann DÖJ
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