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VW-Musterfeststellungsklage: VKI empfiehlt rasche Anmeldung

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Wien (OTS) – Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Im September 2018 hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mangels Einigung mit VW 16 Sammelklagen in Österreich für rund 10.000 geschädigte Verbraucher eingebracht. Mit der in Deutschland geschaffenen Musterfeststellungsklage wird auch allen anderen Betroffenen kostenlos die Chance auf Schadenersatz ermöglicht. Die Anmeldung ist gesichert allerdings nur mehr im Lauf der kommenden Woche durchführbar. Der VKI empfiehlt daher eine rasche Anmeldung und bietet Informationen dazu an. Die im Auftrag des Sozialministeriums dafür eingerichtete Info-Hotline 01/58877-61 ist noch bis Ende Jänner in Betrieb.

Am 1.11.2018 sind in Deutschland die Regelungen zur Musterfeststellungsklage in Kraft getreten. Damit soll in Massenschadenfällen die Klärung gemeinsamer Fragen ermöglicht werden. Anlassfall für die Schaffung der Musterfeststellungsklage war der VW-Dieselskandal mit europaweit Millionen Betroffenen.

Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat daraufhin in Kooperation mit dem ADAC in Deutschland eine entsprechende Klage gegen den VW-Konzern eingebracht. Die Klage wurde am 26.11.2018 im Klageregister des deutschen Bundesamts für Justiz bekannt gemacht. Damit begann die zweimonatige Frist für die Eintragung im Klageregister. Gesichert ist die Anmeldung damit nur noch in der kommenden Woche. (Streng genommen läuft die Frist bis zum Vortag des ersten Gerichtsstermins, der wurde aber noch nicht bekanntgegeben und könnte kurzfristig angesetzt werden.) Bis jetzt haben sich fast 400.000 Geschädigte der Musterfeststellungsklage angeschlossen, davon auch tausende Geschädigte aus Österreich.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dem Verfahren mittels Anmeldung beim deutschen Bundesamt für Justiz kostenlos anschließen. Teilnehmer tragen keinerlei Prozesskostenrisiko und benötigen keinen Anwalt. Ein positives Urteil bei der Musterfeststellungsklage klärt aber nur grundlegende Streitpunkte, es führt selbst noch zu keiner Schadenersatzzahlung. Es kann jedoch die wesentliche Basis für eine Entschädigung durch VW sein.

„Für Verbraucher, die bisher noch nichts für die Durchsetzung von Ansprüchen gegen VW unternommen haben, ist die Musterfeststellungsklage eine sehr sinnvolle und kostenlose Möglichkeit, die Chance auf Schadenersatz zu wahren“, erklärt Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Damit wird auch der Druck auf VW erhöht, endlich Schadenersatz zu leisten.“

An der deutschen Musterfeststellungsklage können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189 beteiligen. Wer bereits Teilnehmer an einer vom VKI organisierten VW-Sammelklage ist, kann sich nicht anmelden. Der VKI informiert, in welchen Fällen eine Anmeldung empfehlenswert ist. Dafür wurde im Auftrag des Sozialministeriums eine Hotline eingerichtet. Unter der Nummer 01/58877-61 können Fragen an die Experten des VKI gestellt werden. Erreichbar ist die Hotline montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr, und zwar noch bis Ende Jänner 2019. Zusätzliche Informationen, wie man sich zur Klage anmelden kann und was dabei zu beachten ist, sind auf der Website [www.verbraucherrecht.at] (http://www.verbraucherrecht.at/) zu finden. Dort stellt der VKI auch eine Ausfüllhilfe und einen Mustertext für die Anmeldung zur Verfügung.

Service: Weitere Informationen gibt es auf [www.verbraucherrecht.at] (http://www.verbraucherrecht.at/).

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