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Denkwerkstatt St. Lambrecht begrüßt die Pflegeinitiative der Bundesregierung

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Wien (OTS) – Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung zur Sicherung der Pflege. Es ist Aufgabe der Gesellschaft, allen Menschen in späten und nur allzu oft schwierigen Jahren ein würdiges Leben zu ermöglichen. Dies kann und darf aber nicht ausschließlich von den Nachkommen getragen werden.

Wir halten einen obligatorischen Einbau der Pflegevorsorge in die Instrumente der betrieblichen Altersvorsorge (Vorsorgekassen, betriebliche Kollektivversicherung, Pensionskassen) für den gangbaren Weg.

Dazu notwendig:

1. Dass künftig auch Arbeitnehmer ihre Beiträge zur betrieblichen
Vorsorge steuerlich absetzten können. Das wäre wichtig, gibt es die
steuerliche Absetzbarkeit derzeit doch nur für Beiträge der
Arbeitgeber im Ausmaß von bis zu zehn Prozent der Lohn- und
Gehaltssumme, was in der Praxis aber fast nie ausgenutzt wird.
2. Dass für Geringverdiener, bei denen die steuerliche Absetzbarkeit
nicht greift, Prämienmodelle, analog zur Zukunftsvorsorge, gefördert
werden und zwar bis zu einer festzulegenden Grenze (z.B.
Höchstbeitragsgrundlage). Kosten für den Finanzminister entstehen
langfristig nicht. Es handelt sich doch um kein Steuergeschenk, die
steuerliche Absetzbarkeit bewirkt einen Steueraufschub, d.h. die aus
den Beiträgen resultierenden Pensionen würden dann voll versteuert.
3. Finanzierung eines Grundbeitrags zur Pflegevorsorge durch höhere
Besteuerung von Public Bads, etwa durch eine höhere Tabaksteuer (1)
und/oder eine Erhöhung der Abgaben auf Alkohol. Beides hätte einen
wünschenswerten Steuerungseffekt ohne Belastung des Bundeshaushalts.
4. Die aus der Abfertigung neu in den Vorsorgekassen angesammelten
Beträge sind in Zukunft nur bei Pensionsantritt beanspruchbar.
Ansprüche aus Beiträgen zur Pflegevorsorge — unabhängig davon, wer
diese Beiträge finanziert hat (AG, AN, Bund) — werden erst bei Anfall
einer (qualifizierten) Pflegleistung einer Verrentung zugeführt.
5. Es soll auch für jene Personen für die keine Zusage auf eine
betriebliche Altersvorsorge besteht, die Möglichkeit geschaffen
werden, die aus der Abfertigung neu in den Vorsorgekassen
angesammelten Beträge, steuerfrei an Anbieter von betrieblicher
Altersvorsorge (bKV, PK) zu übertragen.

(1) 2017: € 1,9 Mrd. [https://de.statista.com]
(https://www.ots.at/redirect/statista1)

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