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VKI-Test 24-Stunden-Betreuung

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Wien (OTS/BMASGK) – Der VKI hat in einem aktuellen Test 26 Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung überprüft und kritisiert, dass es für Betroffene schwierig ist, seriöse Unternehmen zu erkennen oder auch eine transparente Kosten- und Leistungsaufstellung zu erhalten. Die Untersuchung des VKI hebt verschiedene Problemfelder, wie beispielweise Informationsdefizite oder die Qualifikation der vermittelten Personenbetreuungskräfte hervor.****

„Das gegenwärtige Regierungsprogramm enthält als Zieldefinition eine nachhaltige Qualitätssteigerung bei Pflege und Betreuung. Aus diesem Grund habe ich in Auftrag gegeben, ein österreichweit einheitliches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung zu erarbeiten. Dieses soll die Situation der pflegebedürftigen Menschen und deren Familien stärken, so Bundesministerin Hartinger-Klein.

Für das Zertifizierungsverfahren ist der Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen vorgesehen, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und –sicherung aufweist.

Mit Beginn 2019 ist die schrittweise Ausrollung des Zertifizierungsprozesses durch speziell gebildete Zertifiziererinnen und Zertifizierer beabsichtigt. Dazu sind z.B. im Bundesland Oberösterreich Anfang 2019 entsprechende Informationsveranstaltungen geplant, in denen Vermittlungsagenturen eingeladen werden, sich am Zertifizierungsverfahren zu beteiligen.

Neben den gültigen Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung ist ein Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch.

Demnach sieht das bundesweite Qualitätszertifikat beispielsweise die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Inkassovertrages zwischen Vermittlungsagentur und Personenbetreuungskraft vor, jedoch gibt es umfassende Aufzeichnungs-und Offenlegungsverpflichtungen. Darüber hinaus sind die einzelnen Rechnungsposten übersichtlich und verständlich aufzuschlüsseln und zur Verfügung zu stellen, um so zu einer Transparenz der Abrechnungen beizutragen.

Weiters können nur jene Vermittlungsagenturen ein Qualitätszertifikat erlangen, die ausschließlich Personenbetreuungskräfte vermitteln, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen.

Darüber hinaus besteht laut Qualitätszertifikat beim Ausfall einer Personenbetreuungskraft eine Verpflichtung der Vermittlungsagentur, innerhalb kurzer Zeit für Ersatz zu sorgen.

Schließlich sieht das Qualitätszertifikat auch zwingend die schriftliche Verankerung bestimmter Vertragsinhalte sowohl im Verhältnis zwischen Personenbetreuungskraft und Vermittlungsagentur als auch im Verhältnis mit den Kundinnen und Kunden vor.

„Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Qualitätszertifikates für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung betrachte ich als einen ganz wesentlichen Schritt in Richtung nachhaltiger Sicherstellung hochwertiger Betreuung“, so Hartinger-Klein abschließend.

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