Ärztegesetz: Konstruktive Neufassung in Hinblick auf komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Ärztegesetz: Konstruktive Neufassung in Hinblick auf komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren

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Wien (OTS) – „Dass im Ärztegesetz der Begutachtungsentwurf in Hinblick auf komplementär-und alternativmedizinische Methoden nun nicht mehr enthalten ist, bedeutet aus unserer Sicht eine vernünftige, konstruktive Neufassung. Denn damit wird die Versorgungsleistung dieser Angebote nicht unnötig eingeschränkt und den Berufen der komplementären Heilverfahren nicht die rechtliche Grundlage zur Ausübung ihres Berufes entzogen“, betonte heute, Mittwoch, Dagmar Zeibig, Bundesinnungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure.

Unter komplementäre Heilverfahren fallen unter anderem physikalische Behandlungen ebenso wie Ernährungsempfehlungen, Massage, Energiefeldverfahren, Bewegungstherapien, Hydro- und Balneotherapie aber auch Fußpflege- und Kosmetikanwendungen. „Diese Tätigkeiten zählen zu Kerntätigkeiten gewerblicher Berufe. also der Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure sowie der Medizinischen Masseure und Heilmasseure. Aus unser Sicht galt es zweifelsfrei festzuhalten, dass Tätigkeiten gewerblicher Berufe nicht unter den Ärztevorbehalt fallen und Medizinische Masseure und Heilmasseure weiterhin ihren Beruf ausüben dürfen. Es ist wichtig, dass in die Ausübungsrechte Gewerbetreibender und der Heilmasseure nicht eingegriffen wird und damit komplementär- und alternativmedizinische Methoden in bewährter Weise von den Menschen in Anspruch genommen werden können“, so Zeibig. (PWK795/us)

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