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VKI-Erfolg: innocent darf Konsumenten nicht in die Irre führen

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Wien (OTS) – Der VKI klagte die innocent Alps GmbH wegen des „innocent“-Saftes „Tropical Juice/Tropische Früchte“. Dieser vermittelte durch seinen Namen und die Abbildung von Ananas, Mango und Maracuja den Eindruck, er wäre hauptsächlich aus diesen tropischen Früchten gewonnen. Tatsächlich bestand er aber zu 85 Prozent aus Apfel- und Orangensaft. Das Landesgericht (LG) Salzburg gab dem VKI recht und bestätigte die Irreführung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die innocent Alps GmbH vertrieb einen Direktsaft „Tropical Juice/Tropische Früchte“, auf dessen Flaschenetikett eine Scheibe Ananas, eine Mango sowie eine halbe Maracuja zu sehen waren. Außerdem wurde in der Fernsehwerbung ausschließlich die tropische Frucht Mango gezeigt. Nach der Zutatenliste auf der Rückseite der Flasche setzt sich der Saft jedoch unter anderem aus 50 Prozent Apfelsaft, 35 Prozent Orangensaft und lediglich 2 Prozent Ananassaft, 2 Prozent Mangopürree und 1 Prozent Maracujasaft zusammen.

Laut LG Salzburg gibt es keinen Zweifel, dass die Abbildung der Früchte Mango, Maracuja und Ananas im Zusammenhang mit der Bezeichnung „Tropical Juice“ für Konsumenten klar den Eindruck vermittelt, dass dieser Saft – zumindest überwiegend – tropische Früchte beinhaltet. Die unauffällige und kleingedruckte Zutatenliste auf der Rückseite reicht auf gar keinen Fall, um diesen Anschein ausreichend richtigzustellen.

„Die Konsumentinnen und Konsumenten werden hier über die Zusammensetzung des Saftes in die Irre geführt“, erläutert Barbara Bauer, Juristin im VKI. „Das Bild auf der Flasche erweckt den Eindruck, der Saft bestehe hauptsächlich aus den gezeigten tropischen Früchten. Man erwartet hier sicher nicht 50 Prozent Apfelsaft und 35 Prozent Orangensaft.“

SERVICE: Weitere Informationen zum Urteil gibt es auf [www.verbraucherrecht.at] (http://www.verbraucherrecht.at/).

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