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EANS-News: Oberbank AG / Mitarbeiterbeteiligungsstiftung

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Linz –
Oberbank errichtet Mitarbeiterbeteiligungsstiftung

  • Gründung im Herbst 2018 geplant
  • Dotierung mit 20 Mio. EUR bereits gesichert
  • Mitarbeiter als Kernaktionäre werden gestärkt

Linz, am 28. August 2018

Die Oberbank AG wird noch heuer als eines der ersten Unternehmen in Österreich eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung nach Maßgabe des Anfang 2018 in Kraft gesetzten Mitarbeiterbeteiligungsstiftung-Gesetzes errichten. Dieses Gesetz ermöglicht es Aktiengesellschaften, an ihre Mitarbeiter unentgeltlich und steuerbefreit Aktien abzugeben, sofern diese treuhändig in einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verwaltet werden. Die Oberbank nützt dieses neue Instrument, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben und die Belegschaft als stabilen Kernaktionär zu stärken.

Franz Gasselsberger, Generaldirektor der Oberbank AG, ist davon überzeugt, dass Mitarbeiterbeteiligungen in Österreich noch zu wenig Stellenwert genießen, obwohl sie für Unternehmen und deren Mitarbeitende ein Gewinn sind. Er lobt daher die Gesetzesinitiative: „Der Bundesregierung gebührt Anerkennung dafür, dass sie die Möglichkeit geschaffen hat, steuerbegünstigt eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung zu errichten.“

Bei der Oberbank steht dabei weniger der Schutz vor einer Übernahme im Vordergrund, die durch einen starken Mitarbeiter-Kernaktionär erschwert werden kann, als vielmehr die Möglichkeit zur Motivation der Belegschaft. Als Regionalbank in einem hochkompetitiven Umfeld will man vor allem die Unternehmensbindung, die Loyalität und das Engagement der Oberbank-Mitarbeiter durch Aktienbeteiligung – und damit Teilhabe am Unternehmenserfolg – festigen.

Stiftung wird bis Jahresende 2018 ihre Arbeit aufnehmen
Die Stiftung soll im Herbst 2018 formal gegründet werden, der unabhängige Stiftungsvorstand ernannt, die Ausgestaltung der Stiftung von den Finanzbehörden abgesegnet und die Stiftung dotiert werden. Dafür hat die Oberbank bereits im Geschäftsjahr 2017 eine Dotierung in Höhe von 10 Mio. EUR und im ersten Halbjahr 2018 eine weitere Dotierung in Höhe von 10 Mio. EUR rückgestellt.

Mit diesem Kapital von 20 Mio. EUR werden den Mitarbeitern schrittweise in den kommenden vier Jahren Oberbank-Aktien steuerbegünstigt und kostenlos übertragen. Gegen Jahresende 2018 erfolgt die entsprechende Vertragsregelung mit den einzelnen Mitarbeitern, die Besorgung der Aktien durch den unabhängigen Stiftungsvorstand und die Zubuchung an die Mitarbeiter beginnt.

Der Zuteilungsschlüssel wird sich am Gehalt der Mitarbeiter in Form einer Stufenregelung orientieren. Pro Mitarbeiter wird ein eigenes Treuhanddepot errichtet, auf das die Oberbank-Aktien gebucht werden. Die Stiftung verwaltet die Mitarbeiterdepots und übt die Stimmrechte gebündelt aus. Dividenden und andere Erträge fließen auf das Gehaltskonto des jeweiligen Dienstnehmers. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgen keine weiteren Zubuchungen auf das Treuhanddepot. Für den Fall, dass ein Begünstigter dann seine Aktien verkaufen will, verfügt die Stiftung über ein Vorkaufsrecht.

Herkömmliches Aktienbeteiligungsprogramm bereits seit 1994 installiert Die Oberbank hat lange vor der Etablierung des neuen Instruments der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung – nämlich bereits im Jahr 1994 – als eines der ersten österreichischen Unternehmen ein herkömmliches Aktienbeteiligungsprogramm für Mitarbeiter implementiert. Bei diesem Modell können Mitarbeitende pro Jahr eine bestimmte Anzahl an Oberbank-Aktien in einem bestimmten Zeitraum zu einem begünstigten Kurs kaufen. Dieses bewährte Modell, das ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, bleibt neben der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung bestehen.

„Wir haben mit der Idee, Mitarbeiter zu Miteigentümern zu machen, die besten Erfahrungen gemacht,“ bekräftigt Gasselsberger. „Mittlerweile halten etwa 2.500 aktive und pensionierte Mitarbeiter Oberbank-Aktien im Wert von mehr als 100 Mio. EUR, das entspricht knapp vier Prozent der Stimmrechte an der Oberbank AG“, so Gasselsberger weiter.

Ende der Mitteilung euro adhoc

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