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Mit * und I die Achtlosigkeiten und täglichen kleinen Gemeinheiten überwinden.

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Bregenz (OTS) – plan:g Partnerschaft für globale Gesundheit begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni:
Intersexuelle Personen haben das Recht auf eine adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister.

Nicht jeder Mensch ist eindeutig weiblich oder eindeutig männlich. Intersexualität beim Menschen bedeutet, dass eine Person gleichzeitig männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale haben kann. Das Gericht hat damit eine biologische Tatsache bestätigt: Es gibt Menschen, die weder Mann noch Frau sind.

Dazu plan:g-Geschäftsführer Matthias Wittrock: „Die Schöpfung hat offensichtlich Platz für ein Drittes Geschlecht. Das Problem ist nicht die Intersexualität, sondern ein verstellter Blick auf die Schöpfung.“

Die Medizin bezeichnet Intersexualität immer noch als „Störung der Geschlechtsentwicklung“. Viele Betroffene lehnen die Bezeichnung „Störung“ ab. Aus einem christlichen Schöpfungsverständnis heraus, das die Schöpfung plural angelegt glaubt, versteht auch plan:g Intersexualität nicht als Störung oder Krankheit.

Die Interessenvertretungen der Intersexe beschreiben medizinische Eingriffe zur Geschlechts“korrektur“ als gewaltsam und traumatisierend. Das bestätigt plan:g Geschäftsführer Matthias Wittrock und sagt: „Kirche und Gesellschaft insgesamt dürfen sich diesem Leiden nicht verschließen.“

Als kirchliche Organisation im Gesundheitssektor spricht plan:g Leiden an, macht es wahrnehmbar und hilft, es zu überwinden. Für eine katholische Organisation, die im Gesundheitssektor der Entwicklungszusammenarbeit arbeitet, ist das eine Herausforderung auch im interkulturellen und interreligiösen Dialog.

Die neue österreichische Rechtssprechung, die dem EU-Recht folgt, ist damit auch international wichtig. Dazu plan:g Geschäftsführer Matthias Wittrock: „Sexualität, Kultur und Religion sind zentrale Fragen für den Gesundheitssektor. Diesen Fragen stellen wir uns.“ Menschen, die anders sind, brauchen kein Mitleid. Dazu Wittrock: „Wir schulden allen Menschen Respekt, Anerkennung in ihrem Menschsein und gleiche Rechte. Das gilt für Menschen auf der ganzen Welt.“ Für plan:g ist dazu der Blick in die eigene Gesellschaft notwendig: „Wir übersehen leicht, dass in Österreich wie überall auf der Welt zwischen 0,5% und 1,7% aller Menschen in irgendeiner Weise biologisch intergeschlechtlich sind.“

Veränderung muss im Kleinen anfangen. Darum entwickelt plan:g die eigene Kommunikation weiter und kommentiert die Gerichtsentscheidung positiv. „Um geschlechtergerechte Sprache bemühen wir uns schon seit vielen Jahren“ sagt Pfr. Edwin Matt, Kuratoriumsvorsitzender von plan:g. Neben dem „Binnen-I“ wird der Stern verwendet, um auch intergeschlechtliche Menschen anzusprechen.

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