Innenausschuss beschließt neuerliche Verschärfung des Fremdenrechts | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Innenausschuss beschließt neuerliche Verschärfung des Fremdenrechts

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Wien (PK) – Das Fremdenrecht wird neuerlich verschärft. Der Innenausschuss des Nationalrats billigte heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien ein von der Regierung erst vergangene Woche vorgelegtes Gesetzespaket. Geplant ist unter anderem die Auswertung von Handydaten und die Sicherstellung von Bargeld im Zuge der Einbringung von Asylanträgen, zudem können AsylwerberInnen künftig bereits im Zulassungsverfahren verpflichtet werden, Unterkunft in einer bestimmten Betreuungseinrichtung des Bundes zu beziehen. Durch diese und weitere Maßnahmen soll die Effizienz von asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren gesteigert werden. SPÖ, NEOS und Liste Pilz haben allerdings Bedenken, zudem kritisieren sie die Verlängerung der Mindestwartefrist auf die österreichische Staatsbürgerschaft für anerkannte Flüchtlinge auf zehn Jahre.

Beschlossen wurde das Gesetzespaket unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags zum Fremdenpolizeigesetz. Demnach droht Fremden, die trotz eines rechtskräftigen Einreise- oder Aufenthaltsverbots wieder in Österreich einreisen oder sich hier aufhalten, nicht nur wie bisher eine Geldstrafe von 5.000 € bis 15.000 €, sie können alternativ auch für bis zu sechs Wochen in Haft genommen werden. Derzeit ist Arrest nur bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe bzw. bei einer neuerlichen illegalen Einreise vorgesehen.

Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 ( 189 d.B.) werden darüber hinaus neue EU-Vorgaben in Bezug auf die Mobilität von ForscherInnen, Studierenden und Freiwilligen umgesetzt sowie Vorkehrungen im Universitätsgesetz getroffen, um die missbräuchliche Verwendung eines Aufenthaltstitels als Studierender zu unterbinden.

Opposition kritisiert Bargeldabnahme und zehnjährige Wartefrist auf Staatsbürgerschaft

In der Debatte betonte Hans-Jörg Jenewein (FPÖ), dass die Regierung angetreten sei, den Entwicklungen der letzten Jahre im Migrationsbereich gegenzusteuern. Er ortet unter anderem Missbrauch bei der Erlangung eines Aufenthaltstitels durch Studierende. Seitens der ÖVP sprach Nikolaus Prinz von einer positiven Weiterentwicklung des Fremdenrechts.

Kritisch äußerte sich hingegen die Opposition. Es spreche nichts dagegen, etwaige Lücken im Fremdenrecht zu schließen, man müsse aber auch auf die Vollziehbarkeit der Bestimmungen achten, sagte etwa Rudolf Plessl (SPÖ). Er drängte in diesem Sinn auf verstärkte Anstrengungen, um weitere Rücknahmeübereinkommen mit den Herkunftsländern der Flüchtlinge zu erreichen.

Plessls Fraktionskollegin Nurten Yilmaz fürchtet insbesonders einen Anstieg der Bürokratie und der Kosten durch die neuen Bestimmungen. Flüchtlinge, die sich selbst erhalten können, hätten schon derzeit keinen Anspruch auf staatliche Versorgung, „jetzt wird jeder Einzelne ausgesackelt“, hinterfragte sie die Bargeldabnahme. Keinen Sinn hat ihrer Meinung nach außerdem die verlängerte Wartefrist auf die österreichische Staatsbürgerschaft, die Menschen würden ohnehin in Österreich bleiben.

Kritik an der neuen Möglichkeit der Bargeldabnahme übten auch Stephanie Krisper (NEOS) und Alfred Noll (PILZ). Ihrer Meinung nach stellt diese Maßnahme einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum dar, zumal es ohnehin schon jetzt Regelungen für eine Kostenbeteiligung an der Grundversorgung gebe. Es sei schon sehr verwunderlich, dass gerade eine rechtskonservative Regierung Leuten Eigentum entziehe, meinte Noll. Krisper befürchtet überdies einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der sich nicht rechnet.

Auch in anderen Punkten verstößt das Paket nach Meinung der NEOS gegen Grund- und Menschenrechte. So sieht Krisper etwa durch die Verpflichtung von Krankenanstalten, Entlassungsdaten von AsylwerberInnen an die Sicherheitsbehörden zu übermitteln, die ärztliche Schweigepflicht verletzt. Für problematisch hält sie außerdem eine Abschiebung straffällig gewordener Jugendlicher und die verlängerte Wartefrist auf die Staatsbürgerschaft für Flüchtlinge.

Noll hat darüber hinaus massive Bedenken gegen den von den Koalitionsparteien heute eingebrachten Abänderungsantrag. Erstmals würde in einem Rechtsbereich die Verhängung von Haft alternativ zur Verhängung einer Geldstrafe ermöglicht. Damit verstoße man gegen ein ganz grundsätzliches rechtsstaatliches Paradigma des 20. Jahrhunderts, meinte er. „Das geht in Richtung Polizeistaat.“

Kickl: Fremdenrecht wird an Erfordernisse der Praxis angepasst

Innenminister Herbert Kickl bekräftigte, dass eine restriktive, geordnete und effiziente Asylpolitik sowie die Trennung zwischen Zuwanderung und Asyl wesentliche Ziele der Regierung seien. Mit dem vorliegenden Gesetzespaket würden Vollzugsdefizite behoben und das Fremdenrecht an die Erfordernisse der Praxis angepasst. Zudem setze man ein wichtiges Signal an Schlepper. Von der Situation des Jahres 2015 sei man zwar weit entfernt, meinte Kickl, für eine Entwarnung gebe es aber keinen Anlass. Es sei ein deutlicher Zuwachs bei der illegalen Migration gegenüber 2017 zu verzeichnen.

Die Einschätzung der Opposition, wonach einzelne Bestimmungen des Pakets gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen, teilt Kickl nicht. Es sei gelungen, das Ziel einer restriktiven Asylpolitik mit dem erforderlichen Schutz der Grundrechte und den Interessen des Datenschutzes in Einklang zu bringen, bekräftigte er. In allen Fällen seien stets Einzelprüfungen und eine sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen der Betroffenen und der Allgemeinheit vorgesehen. So führe der Verlust des Schutzfaktors für straffällige Minderjährige aufgrund einer schweren Straftat nicht automatisch zu einer Außerlandesbringung, hielt Kickl den Bedenken von Abgeordneter Krisper entgegen.

Auch die Einwände gegen die künftig mögliche Bargeldabnahme erachtet Kickl für nicht gerechtfertigt. „Ich kann hier keinen Raubzug in irgendeiner Form entdecken.“ Schließlich bestehe schon jetzt die Möglichkeit, auf das Vermögen von AsylwerberInnen zuzugreifen, um die Kosten für die Grundversorgung abzudecken. Außerdem werde AsylwerberInnen ein Barbetrag von 120 € gelassen. Im Übrigen würden Flüchtlinge auch für Schlepper zahlen, da sei es nur legitim, dass sie sich auch an den Versorgungskosten beteiligen, so Kickl.

Ebenfalls nicht in Gefahr sieht Kickl die ärztliche Schweigepflicht. Schließlich treffe die Auskunftspflicht nicht die Ärzte sondern die Krankenanstalten und beschränke sich auf das Entlassungsdatum. Man müsse verhindern, dass Betroffene nach einem Spitalsaufenthalt untertauchen. Die zehnjährige Mindestwartefrist auf die Staatsbürgerschaft sieht der Minister nicht im Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention.

Dass bei Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote künftig statt einer Geldstrafe eine Haftstrafe verhängt werden kann, begründete Kickl mit dem hohen Unrechtsgehalt der Tat. Zudem gewinne man sechs Wochen Zeit, um ein Heimreisezertifikat zu besorgen, damit der Betroffene wieder außer Landes gebracht werden könne.

Finanzielle Auswirkungen des Gesetzespakets schwer abschätzbar

Die Kosten der neuen Bestimmungen sind laut Kickl aufgrund der unsicheren Entwicklung der Asylantragszahlen schwer abschätzbar. Man werde aber nach einiger Zeit sehen, wie die Kosten-Nutzen-Rechnung ausschaue, sagte er.

Gemäß den finanziellen Erläuterungen zum Gesetzespaket erwartet das Innenministerium durch die künftige mögliche Auswertung von Handydaten und die Administration der Bargeld-Abnahme aber in jedem Fall Mehrkosten. Je nach Zahl der Asylanträge könnten dafür Aufwendungen von mehr als einer Million Euro anfallen. Im Gegenzug rechnet das Ministerium allerdings mit Einsparungen bei der Grundversorgung durch Aufspüren zusätzlicher Dublin-Fälle.

Finanziell signifikanter wirkt sich die prognostizierte Zunahme der Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht (BvWG) aus. Im Falle von 4.000 zusätzlichen Verfahren könnten gemäß den Erläuterungen 50 zusätzliche Planstellen benötigt werden, darunter 28 RichterInnen. Insgesamt wurde dafür ein jährlicher Mehraufwand von mehr als 7 Mio. € berechnet. Zudem wird die neue Bestimmung, wonach Beschwerdeverfahren in Asylsachen vor dem BvWG von Gebühren befreit sind, Einnahmeausfälle verursachen.

Mehr Außerlandesbringungen in den ersten Monaten des Jahres

Allgemein bekannte sich Kickl zu einer konsequenten Rückführungspolitik. Ihm zufolge ist es in den ersten Monaten auch zu einer Steigerung der Außerlandesbringungen gegenüber 2017 gekommen, wobei freiwillige Ausreisen nach wie vor Vorrang hätten. Als wesentliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang nannte er die flächendeckende Rückkehrberatung und die weitere Verstärkung der Zusammenarbeit mit Frontex. Eine stärkere Kooperation mit den Herkunftsländern der Flüchtlinge werde überdies ein Schwerpunkt der österreichischen Ratspräsidentschaft sein.

Wie die stellvertretende Leiterin des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erklärte, gibt es bereits mit vielen Drittstaaten Rücknahmeabkommen. Mit weiteren Ländern würden Verhandlungen laufen und zwar sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene. EU-Verhandlungen hätten dabei Vorrang. Zuletzt wurden ihr zufolge auf EU-Ebene Vereinbarungen mit Bangladesch und Gambia abgeschlossen.

Aufenthaltstitel für Studierende wird an Vollzeitstudium gekoppelt

Was die Verhinderung des Missbrauchs von Aufenthaltstiteln für Studierende betrifft, wies Kickl auf die geplanten verschärften Zugangskriterien hin. So werde die Gewährung eines Aufenthaltstitels künftig an ein Vollzeitstudium mit mindestens 40 ECTS-Punkten gekoppelt. Überdies müsse künftig bereits vor der Einreise nach Österreich Deutsch auf A2-Niveau nachgewiesen werden. Es gebe aber auch Verbesserungen für StudentInnen, sagte Kickl, so würde die Verfahrensfrist von sechs Monaten auf 90 Tage verkürzt und die Mobilität der StudentInnen innerhalb Europas erleichtert.

Zugriff auf Handydaten und Sicherstellung von Bargeld

Die Auswertung von Mobiltelefonen und anderen von AsylwerberInnen mitgeführten Datenträgern ist gemäß dem beschlossenen Gesetzespaket dann gestattet, wenn Zweifel an der Identität der Betroffenen, ihrem Herkunftsland oder an der angegebenen Fluchtroute bestehen. Die Regierung erhofft sich, dadurch mehr sogenannte „Dublin-Fälle“ ausforschen zu können. Gleichzeitig soll die Verpflichtung zur Unterkunftnahme in einer bestimmten Betreuungsstelle des Bundes bereits im Zulassungsverfahren für eine raschere Rückführung der Flüchtlinge sorgen.

Mit der neu geschaffenen Möglichkeit der Bargeldabnahme will die Regierung eine Kostenbeteiligung der Flüchtlinge an der vom Bund im Zulassungsverfahren gewährten Grundversorgung sicherstellen. Als Maximalbetrag sind dabei 840 € pro Person festgeschrieben, wobei die AntragstellerInnen grundsätzlich auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige beitragspflichtig sind. Zu belassen sind den Betroffenen aber jedenfalls Barmittel im Gegenwert von 120 €. Nach Beendigung der Versorgung durch den Bund ist eine etwaige Differenz zwischen den tatsächlich angefallenen Versorgungskosten und dem sichergestellten Bargeld rückzuerstatten.

Verkürzte Beschwerdefristen und adaptierte Schubhaftbestimmungen

Auf die Verhinderung von Verfahrensverschleppungen zielt eine „gesetzlich fingierte Asyl-Antragstellung“ für alle in Österreich aufhältigen minderjährigen Kinder von AsylwerberInnen ab. Demnach wird ein eingebrachter Asylantrag künftig automatisch auch auf erst später in Österreich geborene bzw. auf etwaige ledige Kinder erstreckt. Damit will man unterbinden, dass sich ein Flüchtling nach einem negativen Asylbescheid ein weiteres Aufenthaltsrecht in Österreich verschafft, indem er internationalen Schutz für ein Kind beantragt. Auch die Verkürzung von Beschwerdefristen gegen bestimmte Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) soll der Verfahrensbeschleunigung dienen.

Anlass für adaptierte Schubhaftbestimmungen ist zum einen das Schließen vorhandener Lücken, zum anderen ist höchstgerichtlichen Entscheidungen Rechnung zu tragen. So ist es künftig etwa möglich, einen vor der Ausweisung stehenden Fremden über die geltende 72-Stunden-Frist hinaus festzuhalten, wenn er während seiner Anhaltung einen Asylantrag stellt und der Verdacht besteht, dass er damit nur seine Außerlandesbringung verhindern will. Fluchtgefahr allein – ohne Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit -reicht künftig hingegen nicht mehr aus, um AsylwerberInnen in Schubhaft zu nehmen. Um ein etwaiges Untertauchen von AsylwerberInnen zu verhindern, sind Krankenanstalten in Hinkunft verpflichtet, das BFA über deren bevorstehende Entlassung zu informieren.

Weniger Deutschkurse für AsylwerberInnen

Relativiert wird die bisherige gesetzliche Verpflichtung, AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit Zugang zu Deutschkursen zu gewähren. Sie sollen nur noch nach Maßgabe vorhandener finanzieller Mittel und organisatorischer Ressourcen entsprechende Integrationshilfe erhalten. Zudem wird die Zuständigkeit in diesem Bereich vom Innenministerium in das für Integrationsangelegenheiten verantwortliche Außenministerium verschoben.

Um die Fälschungssicherheit von Verfahrenskarten zu erhöhen, können künftig elektronische Datenträger an den Karten angebracht und Fingerabdrücke gespeichert werden. Voraussetzung ist eine diesbezügliche Verordnung des Innenministers.

Wartefrist auf Staatsbürgerschaft wird auf zehn Jahre verlängert

Anerkannte Flüchtlinge, die in ihr Heimatland reisen bzw. einen Reisepass ihres Herkunftslandes beantragen, müssen künftig mit einem beschleunigten Asylaberkennungsverfahren rechnen. Gleichzeitig wird Asylberechtigten die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft erschwert. Neben den sonstigen Voraussetzungen wie Unbescholtenheit, ein gesicherter Lebensunterhalt und eine bejahende Einstellung zur Republik gilt künftig eine zehnjährige Mindestwartefrist. Bisher konnte schon nach sechs Jahren ein österreichischer Pass beantragt werden.

Adaptierte Rahmenbedingungen für ForscherInnen und Studierende

Im Zuge der Anpassung österreichischer Normen an die neue Forscher-und Studenten-Richtlinie der EU werden unter anderem die im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verankerten Aufenthaltstitel für ForscherInnen und Studierende adaptiert sowie zwei neue Aufenthaltstitel („Freiwillige“ und „Forscher-Mobilität“) geschaffen. Während der erstgenannte Aufenthaltstitel für TeilnehmerInnen des Europäischen Freiwilligendienstes reserviert ist, steht der andere ForscherInnen offen, die über einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Lands verfügen und temporär in Österreich forschen wollen.

Wer als Forscher bzw. Forscherin über eine Niederlassungsbewilligung in Österreich verfügt, kann diese künftig um bis zu 12 Monate zum Zweck der Arbeitssuche oder einer Unternehmensgründung verlängern. Auch UniversitätsabsolventInnen können nicht nur wie bisher zur Arbeitssuche, sondern auch zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung noch einige Zeit in Österreich bleiben. Für Studierende bzw. HochschulabsolventInnen aus Drittstaaten, die in der EU ein Praktikum machen, wird ein neues Visum D eingeführt.

Studierende, die in Österreich einen Universitätslehrgang besuchen wollen, der die für ein Studium erforderlichen Deutschkenntnisse vermittelt, müssen in Hinkunft bereits vorab Sprachkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen. Damit will die Regierung verhindern, dass Personen aus Drittländern missbräuchlich mit einem Aufenthaltstitel für Studierende nach Österreich kommen, ohne ernsthafte Studienabsichten zu verfolgen. Im Gegenzug ist es künftig nicht mehr notwendig, Deutschkenntnisse nachzuweisen, wenn das Studium in englischer Sprache abgehalten wird. (Schluss Innenausschuss) gs

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