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FPÖ-Darmann: Rote Allmacht beschneidet die Rechte der Opposition in Kärnten

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Klagenfurt (OTS) – In der heutigen Aktuellen Stunde zum Thema „Ausbau der Kontrollrechte des Kärntner Landtages“ kritisierte der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Mag. Gernot Darmann, dass die rote Allmacht die Rechte der Opposition in Kärnten bewusst beschneidet. „SPÖ und ÖVP weigern sich beharrlich, dem Kärntner Landtag Einblick in Regierungssitzungsakte zu gewähren. Ich frage Sie: Was haben Sie zu verbergen? Welche Machenschaften sollen nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken? Was wollen Sie vor den Kärntner Steuerzahlern verheimlichen? Welche möglichen Fehlentscheidungen wollen Sie zu Ihrem Selbstschutz lieber in den Aktenschränken der Landesregierung archivieren, anstatt diese zu diskutieren?“, so Darmann.

Bei Beschluss der neuen Landesverfassung vor einem Jahr sei der Öffentlichkeit von SPÖ und ÖVP versprochen worden, dass die Kontrollrechte der Opposition hochgehalten werden. Eine „möglichst großzügige Handhabung der Akteneinsicht“ wurde angekündigt. Darmann:
„Wie schaut ein Jahr später die Realität aus? Genau das Gegenteil ist der Fall. Der Landtag und insbesondere die Opposition werden schamlos ausgebremst, Akten werden nicht nur nicht fristgerecht vorgelegt, sondern mit peinlichen Argumentationen verfassungswidrig verheimlicht.“

Es zeige sich eine Arroganz der Macht und eine antidemokratische Gesinnung einzelner Mitglieder der Landesregierung. Es zeige sich eine rot-schwarze Intransparenz, die der geforderten Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von Regierungsentscheidungen vollkommen entgegensteht, so Darmann.

Die FPÖ werde es nicht hinnehmen, wenn dem Hohen Haus Informationen vorenthalten werden, die jeden Steuerzahler etwas angehen. „Leben sie endlich die versprochene Kultur eines fairen demokratischen Wechselspiels zwischen Regierung und Opposition, zwischen Regierung und kontrollierendem Landtag! Die Basis dafür ist ein Zugang zu den Informationen. Blockieren Sie nicht länger diesen Zugang. Denn der Steuerzahler hat ein Recht darauf, zu wissen, wie, zu welchen Konditionen und an wen Rot und Schwarz das von den Bürgern hart verdiente Steuergeld verteilen“, forderte der FPÖ-Obmann.

Verärgert zeigte sich Klubobmann-Stellvertreter Mag. Christian Leyroutz über die Arroganz und Präpotenz der SPÖ/ÖVP-Regierung hinsichtlich des Umganges mit der neuen Landesverfassung, insbesondere die Verweigerung einer wirksamen Ausgestaltung der Kontroll- und Einsichtsrechte der Opposition. „Im Land herrscht nun eine Mentalität ´Wir sind wir, wir tun was wir wollen´ und diese Vorgehensweise ist schlichtweg beschämend und ein Skandal für den Parlamentarismus. Nur wenn man etwas zu verbergen hat, verweigert man Einsichtsrechte“, so Leyroutz.

Konkret gehe es darum, dass die Regierungsmitglieder Gabriele Schaunig-Kandut, Sara Schaar und Martin Gruber alle bisherigen FPÖ-Anträge auf Akteneinsicht abgelehnt haben. „Wenn es um Glaubwürdigkeit geht, wenn es um Ehrlichkeit geht, dann hat diese Landesregierung das Vertrauen schon in den ersten Wochen verspielt. Kaiser, Scherwitzl und Malle haben immer wortreich eine Stärkung der Oppositionsrechte versprochen. Diese Regierung zeigt den Wert ihrer Worte hier im Land“, erklärte Leyroutz und kündigte bei keiner entsprechenden Lösung des Gesetzgebers den Gang zum Verfassungsgerichtshof an, um ein vernünftiges Maß demokratischer Kontrolle zu erhalten.

Die Ablehnung mehrerer Anträge der Opposition auf Akteneinsicht durch Mitglieder der Landesregierung zeigt, dass die Kontrollrechte in der Landesverfassung präziser dargestellt werden müssen. Daher fordert die FPÖ in einem Dringlichkeitsantrag folgende Änderungen in der Kärntner Landesverfassung, der Geschäftsordnung des Kärntner Landtages und im Gesetz über Untersuchungsausschüsse des Kärntner Landtages:

1. Regierungsmitglieder müssen Abgeordneten jedenfalls Einsicht in alle Akten gewähren, die auch im Kollegium der Landesregierung behandelt werden. Es soll keine Einschränkung auf Angelegenheiten, die Verhandlungsgegenstand im Landtag sind, geben.

2. Jede Einschränkung bei den Dringlichkeitsanträgen und Dringlichkeitsanfragen sollte aus der Verfassung und der Geschäftsordnung des Landtages gestrichen werden.

3. Jene Abgeordneten, die den Antrag auf Sondersitzung gestellt haben, sollen auch einen Tagesordnungspunkt zu einem von ihnen gewählten Thema bestimmen dürfen.

4. Auch im Gesetz über Untersuchungsausschüsse des Kärntner Landtages sind derzeit die Rechte der Opposition nicht ausreichend. Wenn ein Viertel der Abgeordneten die Einsetzung eines U-Ausschusses beantragen kann, muss dieses Viertel auch Beweisanträge und die Ladung von Auskunftspersonen durchsetzen können.

(Schluss)

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