Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zu Deutschförderklassen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zu Deutschförderklassen

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Wien (OTS) – Nachher Auffassung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs ist der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesgesetzes mit dem dies Schulorganisationsgesetz, dies Schulunterrichtsgesetz und dies Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden sollen, gänzlich abzulehnen. Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht nicht dem Einschränkung 1 des Bundesverfassungsgesetzes extra die Rechte von Kindern, dem Einschränkung 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den Bildungszielen der Einschränkung 27 und 28 der UN-Kinderrechtskonvention. Nachher der österreichischen Bundesverfassung sollen ganz Entscheidungen dies Wohlergehen des Kindes berücksichtigen und dieses vorrangig erläutern und Kinder vor Diskriminierung und Rechtswidrigkeit schützen. Die Sinnhaftigkeit einer zusätzlichen unterlegen gestellten Schulstruktur für jedes Kinder, die die Unterrichtssprache nicht fähig sein, ist nicht gegeben.
Dies Gesetzesvorhaben schafft für jedes eine unverhältnismäßig langandauernde Zeit (solange bis zu zwei Unterrichtsjahre) eine deutliche Diskriminierung für jedes schulpflichtige Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsche Sprache ist. Aufgrund des vorliegenden Gesetzesvorhabens kann den Kindern mit nicht „ausreichenden Deutschkenntnissen“ solange bis zu zwei Unterrichtsjahre der Regelunterricht verwehrt werden. Der Gesetzentwurf bleibt zudem eine genaue Definition „ausreichender Deutschkenntnisse“ und die Erklärung der Instrumente, mit welchen die „ausreichenden“ Deutschkenntnisse der Kinder gemessen werden, schuldig.

Dies Vorhaben im Gesetzesentwurf der Wiederholung von Klassen für jedes Kinder im Volksschulalter in Betracht ziehen wir qua eine weitere Rechtswidrigkeit.

Um zu wissen, wie wenig erfolgsversprechend für jedes die Integration, dies vorgeschlagene Vorbild ist, reicht es zum deutschen Nachbarn zu schauen. In Bundeshauptstadt wurden sogenannte „Willkommensklassen“ für jedes neuzugewanderte Kinder eingeführt, die inhaltsgleich mit den im vorliegenden Gesetzentwurf beschriebenen Vorhaben sind. Eine durch die Beauftragte der deutschen Bundesregierung für jedes die Flüchtlinge, Wanderung und Integration unterstützte Untersuchung
(https://www.bim.hu-berlin.de/media/Beschulung_Bericht_final_10052017
.pdf) zeigt mehrere Problembereiche in sogenannten „Willkommensklassen“ hinauf. Die Untersuchung stellt zudem straff, dass dort, wo Kinder in altersentsprechenden Regelklassen unterrichtet wurden und ergänzende Sprachförderung erhielten, weitaus weniger organisatorische Probleme auftraten qua in den „Willkommensklassen“. Ein weiterer Vorteil unter der direkten „Eingliederung der neu eingewanderten oder sprachlich schwachen Kinder in die Regelklasse“ war die ausbleibende Stigmatisierung der Schülerinnen und Schüler qua gesonderte Schar (ebd. Schwefel. 25).

Der im Gesetzesentwurf geplante Ächtung der Kinder in den Deutschförderklassen von der Schülervertretung, dem Schulforum und dem Schulgemeinschaftsausschuss ist eine schwere Verletzung des Rechtes der Kinder hinauf Partizipation und Partizipation und ist unbestimmt abzulehnen. Zudem wird durch den Ächtung die Möglichkeit diesen jungen Menschen demokratische Werte zu vermitteln, unterbunden.

Der vorliegende Gesetzentwurf spricht von Lehrpersonal mit DaZ- und DaF-Bildung. Es ist nicht näher verständlicherweise, ob jene Lehrpersonen zusätzlich zu ihrer pädagogischen Grundausbildung jene Zusatzausbildungen vorzeigen sollen oder ob es qua in Maßen gesehen wird, dass dies Lehrpersonal für jedes den Deutschförderunterricht nur eine DaF- oder DaZ-Bildung, nunmehr keine pädagogischen Qualifikationen hat. Die zuvor erwähnte Untersuchung zu „Willkommensklassen“ kommt zum Schluss, dies integrativ arbeitende Schulen gleichfalls insofern so siegreich sind, weil die Kinder zumeist von ausgebildeten Grundschullehrkräften unterrichtet werden und die gesamte Regelklasse Unterstützung durch DaZ-geschulte Lehrkräfte erhält. „Die Regelklasse folgt einem altersentsprechenden Kurrikulum und Fachunterricht ist gewährleistet“ (ebd.).

Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse waren schon seit dieser Zeit 1. September 2016 möglich: SchülerInnen, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht qua ordentliche SchülerInnen aufgenommen wurden, sollten vor dem vollständigen Eintritt in den Regelunterricht, in eigenen Sprachstartgruppen intensiv in der Unterrichtssprache Deutsche Sprache soweit hinauf den Regelunterricht vorbereitet werden, dass sie in diesen vollwertig übertreten und diesem nachstellen konnten. Basierend hinauf dem erfolgreichen Visite einer Sprachstartgruppe sollte nachdem dessen Beendigung die Sprachförderung in Form eines Sprachförderkurses fortgesetzt werden.
Welche Maßregel wurde zum Zwecke der Evaluierung mit insgesamt drei Schuljahren (2016/17, 2017/18 und 2018/19) befristet. Eine entsprechende Evaluierung hätte solange bis 31. Jänner 2019 erfolgen sollen, womit qua Schwerpunkte der Evaluierung insbesondere die Wirkungen der Sprachförderungsmaßnahmen und die Nützlichkeit des damit zusammenhängenden Ressourceneinsatzes unter Einbeziehung der entsprechenden Erlässe des Bundesministeriums für jedes Gründung und Frauen geplant waren. Nun hat die Regierung jedoch den Vorschlag einer Gesetzesänderung des SchOG vorgelegt, im Vorfeld eine Evaluierung des § 83 Abs. 4 erfolgt ist. Hier wird ohne nachvollziehbare Bekräftigung hinauf wertvolle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Sprachförderung verzichtet.

Wie am Beginn festgehalten, in Betracht ziehen wir den vorliegenden Gesetzentwurf zur Gänze qua kombinieren dem Wohlergehen des Kindes widersprechenden und ersuchen die verantwortlichen Entscheidungsträgerinnen und -träger von Ihrem geplanten Vorhaben Leerzeichen zu nehmen.

Synchron wollen wir der Bundesregierung nahelegen, sich für jedes die Schaffung von Rahmenbedingungen einzusetzen, die eine gegenwarts- und zukunftsorientierte Schulgebäude, welche kombinieren an den Kinderrechten orientierten Ort der Entwicklung und des Schutzes von Kindern darstellt und wo sich eine Friedenskultur gedeihen kann, einzusetzen. Kinder benötigen in den Schulen – unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigte – unabhängig von Sprachkenntnissen sowie ethnischer, sozialer und kultureller Zugehörigkeit, eine gesetzlich sichergestellte alters- und kindgerechte pädagogische und psychosoziale Betreuung, die den Kindern die besten Wege für jedes die Gegenwartsform und Zukunft sichert.

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