Datenschutz-Anpassungsgesetz schafft Rechtssicherheit zu Gunsten von Wissenschaft und Wissenschaft
Wien (OTS) – Die Österreichische Uni der Wissenschaften (ÖAW) betrachtet die Öffnungsklausel zu Gunsten von wissenschaftliche Wissenschaft im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union qua wichtige Maßregel, um den bestmöglichen Schutzmechanismus personenbezogener Information mit dem gesetzlich verankerten Grundrecht der Ungezwungenheit von Wissenschaft und Wissenschaft in Einklang zu schaffen.
Wissenschaft und Wissenschaft leisten verdongeln wesentlichen Mitgliedsbeitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Landes und zum Innovationsstandort Österreich. Neue Erkenntnisse in der Grundlagenforschung können maßgeblich dazu hinzufügen gesellschaftliche Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen, unser kulturelles Nachlass zu Gunsten von kommende Generationen zu verewigen, innovative Technologien zu prosperieren oder vielversprechende Therapieansätze zu Gunsten von Erkrankungen wie Krebs oder Pumpe-Kreislauferkrankungen zu finden.
Ein ausgewogenes und vernünftiges Verhältnis von Datensicherheit und die Möglichkeit des Zugangs zu aktuellen Information zu Gunsten von Forschungszwecke ist hierfür unverzichtbar. Die Implementierung von zukunftsweisenden Forschungsprojekten darf weder an bürokratischen Hürden scheitern noch die Erlaubnis haben Forschungsergebnisse, etwa in der Demographie oder Medizin, hinauf einer unzureichenden Datengrundlage basieren. Denn Bürgerinnen und Landsmann erwarten zu Recht eine Wissenschaft, die höchsten Qualitätsansprüchen genügt.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Österreichische Akademie der Wissenschaften