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VKI gewinnt gegen „Österreich“

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Wien (OTS) – Das unaufgeforderte Zusenden von nie bestellten Magazinen, die nach einem Gratismonat kostenpflichtig wurden – außer die Abonnenten bestellten diese ab – ist eine aggressive Geschäftspraktik. Diese Rechtsmeinung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) bestätigt nach dem Handelsgericht nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Denn diese Vorgehensweise verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Abonnenten der Zeitung „Österreich“ hatten unaufgefordert andere Zeitschriften des Verlags im Test-Abonnement erhalten. Im ersten Monat waren die Zeitschriften noch gratis, danach kosteten sie 4,-Euro pro Monat. Wer das Abo nicht in Anspruch nehmen wollte, sollte es abbestellen, schrieb der Verlag den Kunden.

Die Aufforderung an den Verbraucher zur Zahlung von Produkten, die der Gewerbetreibende ohne Veranlassung des Verbrauchers geliefert hat, gilt allerdings als aggressive und damit unzulässige Geschäftspraktik. So sieht es das Wettbewerbsrecht vor.

Für das OLG Wien hat die Mediengruppe „Österreich“ GmbH daher in diesem Fall eine aggressive Geschäftspraktik angewandt: Eine nicht veranlasste Warenlieferung liege nicht nur dann vor, wenn überhaupt keine Vertragsbeziehung zwischen Unternehmer und Verbraucher besteht, sondern auch dann, wenn der Unternehmer eine nicht vereinbarte Zusatzlieferung erbringt. Bestehenden Abonnenten zunächst kostenlose Druckwerke zuzusenden und anzukündigen – sollte der Abonnent nicht widersprechen – dass diese in Zukunft zu bezahlen wären, führe die Kunden in eine Zwangslage und setze sie unter Handlungsdruck. Die Vorgehensweise von „Österreich“ könne die Entscheidungs- oder Verhaltensfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten durch Belästigung wesentlich beeinträchtigen und sie veranlassen, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die sie sonst nicht getroffen hätten.

„Dass Kunden unbestellte Waren stornieren – oder eben zahlen – müssten, führt zu einer unzumutbaren Belästigung der Verbraucher“, sagt Mag. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI.

Service: Das Urteil im Volltext gibt es auf [www.verbraucherrecht.at] (http://www.verbraucherrecht.at/).

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