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WKÖ-Edlauer/Gollenz: „Dürfen auf WBIB nicht verzichten!“

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Wien (OTS) – Als „unerfreulich“ bezeichnet Georg Edlauer, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das kolportierte Aus für die Wohnbauinvestitionsbank (WBIB). Aktuellen Berichten zufolge soll das Bundesgesetz über die Einrichtung der WBIB im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes wieder aufgehoben werden. Als Grund dafür werden mögliche Haftungsrisiken genannt, die entsprechend budgetär abgebildet werden müssten.

„Es ist für mich unbegreiflich, dass es zwei ganze Jahre braucht, um zu dem Schluss zu kommen, dass die Haftungen, die der Bund übernehmen muss, damit die EIB-Mittel freigegeben werden, den Bundeshaushalt belasten“, so Edlauer. „Und das jetzt, wo offensichtlich alle erforderlichen Genehmigungen bereits eingeholt wurden, die Bank selbst ja bereits formell gegründet ist, und erst vor Kurzem von Brüssel eine beihilferechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wurde.“

Unterstützung für den Obmann der gewerblichen Immobilienwirtschaft kommt von dessen Stellvertreter Gerald Gollenz: „Mit den Mitteln der EIB könnten jährlich rund 6.000 Wohnungen zusätzlich entstehen. Wir brauchen diese zusätzlichen Wohneinheiten ganz dringend – insbesondere in den Ballungsräumen, wo die Nachfrage nach Wohnraum das vorhandene Angebot doch deutlich übersteigt – mit allen negativen Auswirkungen auf die Leistbarkeit von Wohnen.“ Im Übrigen sei im WBIB-Gesetz sichergestellt worden, dass im Mietwohnungsbereich die Förderungen in Form von günstigen Mieten weitergegeben werden müssen.

„Aus Sicht der gewerblichen Bauträger war uns von Anfang an wichtig, dass nicht nur gemeinnützige, sondern auch gewerbliche Unternehmen die Finanzmittel in Anspruch nehmen können, und dass auch die Eigentumsbildung gefördert wird, indem Mietwohnungen auf jeden Fall mit einer Eigentumsoption auszustatten sind“, so Gollenz. Angesichts des in ihrem Arbeitsprogramm mehrfach abgelegten Bekenntnisses zum Wohnungseigentum sollte die Bundesregierung die Auflösung der WBIB auf jeden Fall überdenken. Ganz im Gegenteil müssten die Finanzierungsinstrumente weiter ausgebaut, und noch viel mehr auf die Bildung von Eigentum ausgerichtet werden. (PWK184/ES)

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