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AMS Schwerpunkte klar definiert

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Wien (OTS/BMASGK) – Es gibt noch kein beschlossenes Förderbudget für das Arbeitsmarktservice. Die mediale Berichterstattung beruht daher auf Spekulationen und entspricht nicht den Vorstellungen der Bundesregierung.

Festzuhalten ist, dass zuerst ein Bundesbudget vom Nationalrat beschlossen werden muss und erst im Anschluss ein detailliertes AMS Budget erstellt werden kann.

Bei den Förderungsmaßnahmen im Asyl- und Integrationsbereich sind für das kommende Budget Reduktionen vorgesehen, da weniger Bedarf gegeben ist.****

„Unser Ziel ist Qualifizierungsmaßnamen und damit verbunden die Fachkräfteausbildung zu fördern“, erklärt Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein.

Im Standort-Wettbewerb ist für Österreich die Verfügbarkeit von Fachkräften am Arbeitsmarkt ein wichtiger Faktor. Die Qualifikation der heimischen Arbeitskräfte muss daher sichergestellt werden.

Auch Jugendliche und Langzeitarbeitslose sollen zukünftig bessere Unterstützung erfahren. Eine rasche und frühzeitige Vermittlung von Arbeitssuchenden ist dabei ein vorrangiges Ziel.

„Der einzelne Arbeitslose muss entsprechend seiner Qualifikation und Fähigkeiten beraten werden. Nur so ist es möglich nachhaltig positiv in die Arbeitsmarktpolitik einzugreifen“, führt Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein abschließend aus.

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